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Anwälte: Gutachten zur Redtube-Überwachungssoftware "nichtssagend"

Nun liegt das Gutachten zur Software GladII 1.1.13 vor, das die Ermittlung der IP-Adressen zu den Redtube-Abmahnungen erklären soll. Es ist laut Experten "nichtssagend und dünn" bis "völlig untauglich" .
/ Achim Sawall
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Bild: Redtube

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) haben das Gutachten (PDF)(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht, das Urmann + Collegen dem Landgericht Köln vorgelegt haben. Es sollte die Funktionsweise der Software GladII 1.1.13 der Firma ItGuards beschreiben, die die IP-Adressen beim Abruf von Streams ermittelt haben soll.

Überraschend sei, so die MMR-Anwälte(öffnet im neuen Fenster) , wie nichtssagend und dünn das Gutachten, in dem sich auf nur zwölf Seiten die Buchstaben recht sparsam verteilen, tatsächlich ist. Ausgeführt werde darin lediglich, dass Testdownloads von drei Medien-Hostern durchgeführt wurden. Anschließend sei mit einem Browser "das Web-Interface der Software GLADII 1.1.3 angesurft worden" . Dort seien dann die IP-Adressen, von denen der Abruf der Downloads erfolgte, angezeigt worden. "Die entscheidende Frage, wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde, wird gar nicht angesprochen" , kritisieren die Anwälte.

Zudem werde der Name des Portals Redtube an keiner Stelle erwähnt. "Dem Landgericht war somit zum Zeitpunkt des Erlasses der Gestattungsbeschlüsse gar nicht bekannt, von welchem Portal die Nutzer die jeweiligen Streams abgerufen haben sollen" , so MMR.

Auch der Anwalt Udo Vetter kommt zu dem Ergebnis(öffnet im neuen Fenster) : "Das Gutachten selbst ist nach meiner Einschätzung völlig untauglich. Insbesondere gibt es keine Auskunft darüber, wie die Abmahner die IP-Adressen der Nutzer ermitteln konnten."

Bei den abgerufenen Videos handelte es sich offenbar um Dateien, die den Patentanwälten vom Auftraggeber als "geeignet" vorgegeben wurden. Vetter: "Das heißt, tatsächlich wurde nicht mal überprüft, ob der Auftraggeber des Gutachtens die benannten Dateien beziehungsweise den Aufrufvorgang manipuliert hat."


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