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Verbraucherzentrale: Telekom-Drosselung bei LTE stark gelockert

Dreimal im Monat jeweils 10 GByte kostenlos zubuchen können Kunden der LTE-Tarife "Call & Surf Comfort via Funk" der Telekom. Das haben Verbraucherschützer durchgesetzt. Doch die Drosselung für Neukunden bleibt bestehen.
/ Achim Sawall
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Werbung für "Call & Surf Comfort via Funk" (Bild: Deutsche Telekom)
Werbung für "Call & Surf Comfort via Funk" Bild: Deutsche Telekom

Eine Verbraucherzentrale hat eine Lockerung der Drosselung für bestimmte LTE-Tarife durchgesetzt. Alle Nutzer, die ihren Vertrag vor dem 5. Dezember 2013 abgeschlossen haben, können ab Januar 2014 dreimal im Monat jeweils 10 GByte kostenfrei hinzubuchen. Das gab die Verbraucherzentrale Sachsen am 17. Januar 2014 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Betroffen sind die LTE-Tarife Call & Surf Comfort via Funk, über die schnellere Internetzugänge überwiegend in ländlichen Regionen ohne DSL-Versorgung angeboten werden.

Es soll zudem ermittelt werden, wie viele Nutzer von der dritten Zubuchungsmöglichkeit Gebrauch machen. Dann werde geprüft, ob die Begrenzung auf drei Zubuchungen nochmals angepasst wird.

Die Deutsche Telekom soll ihre LTE-Zugänge für die ländliche Internetversorgung nicht drosseln, wenn diese als schnelles Internet beworben werden. Dazu hatte die Verbraucherzentrale Sachsen eine Abmahnung beantragt. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen sagte: "In letzter Sekunde hatte die Telekom wegen der nicht rechtskonformen Gestaltung ihrer LTE-Tarife noch eine Lösung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit bestehenden 'Call & Surf Comfort via Funk'-Verträgen präsentiert, um eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen zu vermeiden."

Jetzt werde von der Telekom auf der Homepage dargestellt, dass zum Monatstarif schnelles Internet für ein bestimmtes Volumen erhältlich ist und nach dessen Verbrauch nur noch 384 KBit/s möglich sind, es sei denn, der Nutzer bucht kostenpflichtig weiteres Volumen hinzu.

Wegen der Höhe der Drosselungsgeschwindigkeit hatte sich die Telekom Fristverlängerung erbeten und war dann im Januar 2014 mit einem Gesprächsangebot auf die Verbraucherzentrale Sachsen zugegangen. "In diesem Gespräch haben wir sehr deutlich gemacht, dass es uns um eine verbesserte Versorgung der Nutzer geht, die auf die Versorgung mit Internet via Funk angewiesen sind und zum Angebot der Telekom oft keine Alternativen haben", so Henschler.

Eine weitere Klage soll es nicht geben: "Da hier mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen keine Verbesserung für die Verbraucher zu erzielen ist, werden wir uns nun an den Gesetzgeber wenden", sagte Henschler. Das Bundeswirtschaftsministerium müsse dem Netzbetreiber Pflichten diktieren.

Nachtrag vom 17. Januar 2014, 17:25 Uhr

Die Telekom hat den Bericht bestätigt. (öffnet im neuen Fenster)


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