Redtube: Gesetzliche Klarstellung zu Streaming gefordert
Die netzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Halina Wawzyniak, hat gefordert(öffnet im neuen Fenster) , dass die Bundesregierung gesetzlich klären soll, ob die Nutzung von Streamingdiensten in Deutschland legal ist. Die Klarstellung der Bundesregierung , dass "das reine Betrachten eines Videostreams" nicht als "Urheberrechtsverletzung" bewertet werde, sei sehr erfreulich, doch dann bleibe die Bundesregierung auf halbem Weg stehen.
Wawzyniak: "Sie will nämlich keine gesetzliche Klarstellung vornehmen, sondern verweist für die Frage, ob Streaming eine Vervielfältigung darstellt, auf den Europäischen Gerichtshof. Nun muss sich aber der Gesetzgeber bei der Schaffung des Urheberrechtsgesetzes etwas gedacht haben." Wenn die Bundesregierung der Auffassung sei, es handele sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, könne "sie doch gesetzgeberisch Klarheit schaffen."
Die Bundesregierung führte in der Antwort auf eine Anfrage der Linken(öffnet im neuen Fenster) aus: "Nach Paragraf 44a Urheberrecht ist eine Vervielfältigung ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig, wenn es sich um vorübergehende Vervielfältigungshandlungen handelt, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben."
Nach Paragraf 53 Urheberrecht sind zudem "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch erlaubt, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen." Vor diesem Hintergrund halte die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung. "Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden. Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden."
Die zu Unrecht wegen Streaming Abgemahnten kämen mit dieser Auskunft nicht weiter, so Wawzyniak.
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