Redtube-Abmahnwelle: Thomas Urmann nicht mehr als Anwalt tätig
Der durch massenhafte Abmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos auf Redtube bekanntgewordene Jurist Thomas Urmann ist kein Anwalt mehr. Die Mainzer Kanzlei Gulden-Röttger hat nach eigenen Angaben bereits vor Weihnachten ein entsprechendes Schreiben der Rechtsanwaltskammer Regensburg erhalten. "Da der Ex-Kollege Thomas Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und auch die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelöscht worden ist, hat sich das berufsrechtliche Verfahren damit erledigt" , schrieb Anwalt Tobias Röttger auf der Website der Kanzlei(öffnet im neuen Fenster) . Die Kanzlei hatte Beschwerde gegen Urmann wegen der Massenabmahnungen wegen Redtube eingelegt.
Bereits im August hatte die Mittelbayerische Zeitung berichtet(öffnet im neuen Fenster) , dass Urmann wegen der verschleppten Insolvenz einer Wurstfirma seine Zulassung verloren habe. Dieser Bericht wurde anschließend korrigiert, da die Information auf einem Missverständnis mit Urmanns Verteidiger beruht haben soll. Über die berufsrechtlichen Konsequenzen habe nicht das Gericht, sondern im Regelfall die zuständige Anwaltskammer in einem gesonderten berufsrechtlichen Verfahren zu entscheiden, hatte der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, Martin W. Huff, Legal Tribune Online gesagt(öffnet im neuen Fenster) . Urmann hätte sich zumindest darauf berufen können, dass die Verurteilung nur seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Wurstfabrik betraf und nicht seine Arbeit als Anwalt, wie im Fall der Redtube-Abmahnungen.
Unklar ist bislang, ob Urmann die Zulassung entzogen wurde oder er diese selbst zurückgegeben hat. Die Anwaltskammer Nürnberg sagte laut Teltarif.de(öffnet im neuen Fenster) , dass der Anwalt bereits seit dem 17. November nicht mehr registriert sei. Eine Angabe zu den Gründen sei aber nicht möglich.
Komplett aufgelöst wurde Urmanns Kanzlei jedoch nicht. Einer Eintragung im Handelsregister zufolge(öffnet im neuen Fenster) wurde sie in Z9 Verwaltungs-GmbH umbenannt. Als neuer Unternehmensgegenstand wurde demnach die "Verwaltung eigenen Vermögens" eingetragen.
Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hatte Anfang Dezember 2013 tausende Nutzer wegen angeblich illegaler Nutzung der Porno-Streaming-Plattform Redtube abgemahnt. Der Fall erregte Aufsehen, weil die Anwälte das Landgericht Köln dazu bewogen hatten, die IP-Adressen von Redtube-Nutzern ermitteln zu können. Das Landgericht hat seine Ansicht zur Herausgabe der Nutzerdaten inzwischen revidiert. Die Mainzer Kanzlei Gulden & Röttger hatte rund 350 Internetnutzer vertreten, die Urmann abgemahnt hatte.
Nachtrag vom 31. Dezember 2014, 11:50 Uhr:
Der Tageszeitung Die Welt sagte(öffnet im neuen Fenster) Urmann, er habe seine Zulassung am 3. November 2014 freiwillig zurückgegeben. Dies habe er bereits im Februar 2014 entschieden, denn "ich denke, nach einem Strafverfahren, an dem man als Angeklagter beteiligt ist, kann man meiner Meinung nach nicht mehr als Organ der Rechtspflege auftreten" , so der Ex-Anwalt.
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