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Post vom Anwalt: Sky mahnt versehentlich Gastwirte ab

Sky hat 100 Gastwirte fälschlicherweise wegen der öffentlichen Liveübertragung von Fußballspielen abgemahnt. Laut dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel will sich der Pay-TV-Anbieter bei den Gaststättenbesitzern entschuldigen.
/ Steve Haak
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Sky-Firmensitz (Bild: Sky)
Sky-Firmensitz Bild: Sky

Etwa 100 Gastwirte sollen in den vergangenen Wochen versehentlich Post von den Anwälten des Pay-TV-Anbieters Sky erhalten haben, schreibt das Nachrichtenmagazin Der Spiegel(öffnet im neuen Fenster). Angeblich hätten sie Fußballspiele öffentlich ausgestrahlt, an denen der Sender die Exklusivrechte besitze.

Bei den ausgestrahlten Spielen soll es sich um Livespiele der 2. Fußball-Bundesliga auf dem Free-TV-Sender Sport1 gehandelt haben. In dem Schreiben hätten die Anwälte darauf hingewiesen, dass Sky die exklusiven Rechte zur "öffentlichen Wahrnehmbarmachung" aller Livespiele besitze.

Deshalb hätten die Gastwirte eine Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz von bis zu einigen Tausend Euro zahlen sollen. Sky habe angeboten, den Schadensersatz bei Abschluss eines Abos zu reduzieren, heißt es.

Jetzt will sich Sky bei den Gaststättenbesitzern entschuldigen. Ein Unternehmenssprecher sagte dem Magazin: "Die Abmahnungen hätte es nicht geben dürfen." Die Juristen des Pay-TV-Anbieters hätten einen Fehler gemacht. Sky habe eingeräumt, die reklamierten Exklusivrechte an den Livespielen doch nicht zu besitzen. Den Gastwirten will Sky eine Wiedergutmachung anbieten.

Sky geht gegen illegales Streaming vor

Erst im Dezember 2013 hatte Sky mitgeteilt, mit Eigenermittlungen die Hauptverdächtigen eines illegalen Streaming-Angebots eindeutig identifiziert zu haben. Mit Hilfe der Polizei hätten Durchsuchungen im Saarland und in Hessen stattgefunden.

"Die Täter boten über ihr illegales Internetangebot Premiumsender von Sky, insbesondere Live-Sport-Inhalte, gegen Bezahlung an", erklärte das Unternehmen damals.

Der Konzern hatte Strafanzeigen wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung seines Sendesignals gestellt.


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