Chartcontainer: Bei Filesharing-Anklage ist einzelner Song nachzuweisen

Wer einen Top-100-Chart-Container heruntergeladen haben soll, kann nicht auf Basis eines einzelnen Songs abgemahnt werden. Der ermittelte Hash-Wert sage nichts darüber aus, ob tatsächlich alle 100 Songs hochgeladen worden seien, so ein Urteil.

Artikel veröffentlicht am ,
Christian Solmecke
Christian Solmecke (Bild: Christian Solmecke)

Ein Internetnutzer, der wegen illegalen Filesharings des Songs "Get Shaky" aus der Datei "Germany Top 100 Singlecharts" abgemahnt worden ist, ist nicht verurteilt worden. Das Amtsgericht Köln habe die Klage abgewiesen (PDF), berichtet der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Die Abmahnung für das Musikstück aus einem Chart Container hatte die Kanzlei Kornmeier & Partner verschickt.

Das Amtsgericht Köln wies in dem Urteil vom 30. Juli 2014 die Klage mit der Begründung ab, dass kein Nachweis dafür erbracht worden sei, dass der abgemahnte Song über die Filesharing-Börse tatsächlich getauscht worden sei (Aktenzeichen 125 C 144/14). Nach Ansicht des Gerichts sei es beim Filesharing von Containern mit 100 Songs wahrscheinlich, dass der Upload abgebrochen worden sei. Es könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass es zu einem Upload aller 100 Songs gekommen sei.

Somit sei fraglich, ob der Song "Get Shaky" aus dem Chart Container tatsächlich herunter- und wieder hochgeladen worden sei. Der ermittelte Hash-Wert sage nichts darüber aus, ob tatsächlich alle 100 Songs hochgeladen worden seien. Daher hat das Gericht die Klage aufgrund der unzureichenden Tatsachengrundlage vollumfänglich abgewiesen.

Laut Solmecke ist das Fazit aus dem Urteil: "Aus dem Filesharing einer Gesamtdatei kann nicht auf das Filesharing aller Teile der Datei geschlossen werden. Es muss immer der Tausch des gesamten Werkes bewiesen werden, selbst wenn nur ein einzelnes Werk getauscht worden ist." Diesen Beweis zu führen, werde sich für die Rechteinhaber jedoch als schwer erweisen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


furanku1 14. Aug 2014

Wir werden sehen. Ich vermute, wir werden keine Rechtsmittel sehen, da dies ohnehin ein...

Der Held vom... 14. Aug 2014

Und wie weit liegt er tatsächlich zurück? Oder meintest du "Der angebliche Vorfall liegt...

Flasher 13. Aug 2014

Dass es die noch gibt? Es gab doch vor einigen Jahre da mal irgendeine andere Kanzlei die...

Rababer 13. Aug 2014

Funktioniert neuerdings auch nicht mehr. Musst mal in seinen Youtube-Channel...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /