Bundesregierung: "Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung"

Die Bundesregierung stellt sich auf die Seite der Streaming-Nutzer, handelt jedoch nicht. Eine endgültige Klärung im Fall Redtube könne erst der Europäische Gerichtshof bringen.

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Bundesregierung: "Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung"
(Bild: Redtube)

Das Bundesjustizministerium erklärt, die Regierung hält "das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung". Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke, die die netzpolitische Sprecherin der Fraktion, Halina Wawzyniak, Spiegel Online vorgelegt hat.

Dabei beruft sich das Justizministerium auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes. "Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden." Abschließend könne die Frage "nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden", so das von Heiko Maas (SPD) geführte Ministerium.

In der Anfrage hieß es, die Bundesregierung solle Stellung beziehen, ob "das reine Betrachten eines Videostreams" als "urheberrechtlich relevante Vervielfältigung" angesehen und "unter welchen Voraussetzungen" dies als "illegal und damit abmahnwürdig" bewertet werde.

Doch das leistet die Antwort nicht: Zwar verweist die Regierung auf das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das auch die Redtube-Abmahnungen betreffe. Neu bewertet werde das Gesetz jedoch erst 2015, so das Ministerium.

Wawzyniak erklärte: "Trotz des im Oktober dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das eigentlich solche Massenabmahnungen eindämmen wollte, kommt es wieder zu einer großangelegten Abmahnwelle. Damit bestätigt sich leider unsere Kritik, dass das Gesetz unzureichend ist."

Eigentlich gelte das Anschauen eines Streams im Web bisher nicht als Verletzung des Urheberrechts - sowie auch das reine Anschauen einer illegal kopierten DVD nicht als Verletzung des Urheberrechts gilt und damit nicht strafbar sei, so die Anwältin. Zumindest sei dies umstritten.

Das Landgericht Köln hatte Anträgen stattgegeben, die Daten zu IP-Adressen angeblicher Nutzer der Streamingplattform Redtube.com herauszugeben. Von den Streaming-Abmahnungen durch Urmann + Collegen dürften weit über 10.000 Menschen betroffen sein. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann, den Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen, eingeleitet. Anwälte hatten geklagt, weil in der Abmahnung ein Sachverhalt vorgetragen werde, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen sei.

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M.Kessel 09. Jan 2014

Ich verstehe deine Ansicht. Nur muß sich in meinen Augen der Verlag von einen Distrutor...

dopemanone 09. Jan 2014

er meinte wohl eher, dass die regierung nicht so rumdrucksen soll und nur auf nachbohren...

Prypjat 08. Jan 2014

So siehts aus. Zwar noch etwas umständlich, aber es ist schon möglich Objekte für Blinde...

Himmerlarschund... 08. Jan 2014

Gehören die nicht auch mit dazu? 255-255-255 ; x-x-x ; 0-0-0?



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