Amtsgericht Hannover: Redtube-Abgemahnte muss nicht zahlen

Eine der Abgemahnten wegen angeblich illegalen Porno-Streamings bei Redtube hat einen weiteren Erfolg vor Gericht erzielt. Wie die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft berichtet(öffnet im neuen Fenster) , liegt dazu jetzt ein Urteil (Aktenzeichen 550 C 13749/13) des Amtsgerichts Hannover im Volltext vor. Die Klägerin wollte eine Feststellung darüber, ob finanzielle Ansprüche aus der Abmahnung gegen sie bestehen.
Das Gericht stellte fest, dass der Archiv AG keine finanziellen Ansprüche aus der Abmahnung vom 4. Dezember 2013 und keine Forderung in Höhe von 250 Euro zustehen. Das Amtsgericht Potsdam hatte kürzlich ähnlich entschieden.
Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hatte Anfang Dezember 2013 Tausende Nutzer wegen angeblich illegaler Nutzung der Porno-Streaming-Plattform Redtube abgemahnt . Der Fall erregte auch deshalb Aufsehen, weil die Anwälte das Landgericht Köln dazu bewogen hatten, die IP-Adressen von Redtube-Nutzern ermitteln zu können . Das Landgericht hat seine Ansicht zur Herausgabe der Nutzerdaten inzwischen revidiert . Die Anwälte Urmann + Collegen haben ihr Mandat niedergelegt und vertreten die Firma The Archive AG nicht mehr .
Laut der Entscheidung des Amtsgerichts Hannover besteht keine "Verletzung eines nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechtes" . Offen sei, ob der Abmahnende tatsächlich Inhaber der Rechte des abgemahnten Films ist und ob der Film tatsächlich auf Redtube öffentlich zugänglich gemacht wurde. Die in der Abmahnung geforderte Unterlassungsverpflichtung sei zudem zu weitreichend formuliert.
Streaming sei nach Paragraf 44a Nr. 2 des Urheberrechtsgesetzes zulässig, wenn kurzfristig eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage genutzt wird. Diese Aussage ist umstritten.(öffnet im neuen Fenster)
Die Abmahnung sei zudem unberechtigt, weil nicht begründet wurde, wie die Betroffene die "offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen." An einer solchen offensichtlichen Rechtsverletzung fehle es.



