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Verbraucherschutz

Noyb-Gründer Max Schrems: freie oder nordkoreanische Wahl? (Bild: Joe Klamar/AFP/Getty Images) (Joe Klamar/AFP/Getty Images)

Zwangszustimmung: Erste Klage nach DSGVO gegen Google und Facebook

Nur wer der Datenverarbeitung vollständig zustimmt, darf den Dienst auch weiter nutzen - so haben sich das die großen Internetunternehmen vorgestellt. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems sieht das anders. Die von ihm gegründete Organisation Noyb hat Beschwerde gegen Google sowie Facebook und dessen Dienste Instagram und Whatsapp nach der DSGVO eingereicht.
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Kauf bei Amazon (Bild: Lionel Bonaventure/AFP/Getty Images) (Lionel Bonaventure/AFP/Getty Images)

Gebühr: Amazon.de muss seine AGB ändern

Amazon hat in Österreich eine wichtigen Rechtsstreit gegen Verbraucherschützer verloren. Damit fallen die uneingeschränkten Rechte des Konzerns an Produktrezensionen weg. Auch eine Gebühr beim Kauf auf Rechnung muss zurückerstattet werden.