Marketplace: Kartellamt startet Missbrauchsverfahren gegen Amazon
Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet. Ziel des Verfahrens sei es, "Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz Amazon.de zu überprüfen" , teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit(öffnet im neuen Fenster) . Die Doppelrolle als größter Händler und größter Marktplatz berge das Potenzial für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform, hieß es zur Begründung.
Nach Ansicht von Kartellamtspräsident Andreas Mundt sind viele Händler und Hersteller beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon-Marktplatzes angewiesen, der der größte in Deutschland sei. Amazon fungiere damit als eine Art "gatekeeper" gegenüber den Kunden. Aufgrund der vielen Beschwerden will das Kartellamt nun prüfen, "ob Amazon seine Marktposition zulasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt."
Auch EU-Kommission prüft Amazon
Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Verhaltensweisen beträfen unter anderem Haftungsregeln zulasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereitzustellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum paneuropäischen Versand.
Der Mitteilung zufolge liegen Anzeichen dafür vor, dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfüge oder dass die Händler von Amazon abhängig seien. Das sei eine Voraussetzung für ein kartellrechtliches Verfahren. Auslöser für das Verfahren seien zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon, die das Bundeskartellamt in der jüngeren Vergangenheit erreicht hätten.
Auch die EU-Kommission habe bereits mit Untersuchungen zu Amazons europäischen Marktplätzen begonnen. Diese beträfen vor allem die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon. Das am Donnerstag eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts und das Verfahren der Kommission würden sich ergänzen. Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zulasten der Marktplatzhändler untersuche, konzentriere sich das Bundeskartellamt auf die Geschäftsbedingungen und Verhaltenspraktiken auf dem deutschen Amazon-Marktplatz gegenüber den Händlern.
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