Nach BGH-Urteil: Eventim will an Gebühr für Onlineticket festhalten

Die Gebühr beim Kauf eines Onlinetickets über CTS Eventim könnte weiter bestehen bleiben, aber geringer ausfallen. Falls es das Urteil des Bundesgerichtshofs erlaube, wolle der Kartenverkäufer weiterhin eine Servicegebühr für das Selbstausdrucken von Tickets erheben.

Artikel veröffentlicht am ,
Nach dem BGH-Urteil will Eventim an Servicegebühr für selbst ausgedruckte Tickets festhalten.
Nach dem BGH-Urteil will Eventim an Servicegebühr für selbst ausgedruckte Tickets festhalten. (Bild: CTS Eventim)

Wer sich bei CTS Eventim gekaufte Tickets selbst ausdruckt, muss möglicherweise weiterhin eine Servicegebühr an den Kartenverkäufer entrichten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor einigen Tagen gegen Eventim entschieden. Demnach darf der Kartenverkäufer vom Käufer keine Gebühr von 2,50 Euro erheben, wenn dieser sich das Ticket selbst ausdruckt. Allerdings habe das Gericht erklärt, "dass eine Anpassung dieser Gebühr durchaus zulässig sein kann", sagt Eventim. Der Kartenverkäufer will diese Möglichkeit ausschöpfen und eine geringere Gebühr erheben, wenn Kunden sich ihre Tickets selbst ausdrucken. Bis zu einer Entscheidung wolle Eventim das schriftliche Urteil des BGH abwarten, das noch nicht vorliegt.

Das Urteil geht auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zurück. Sie hatte gegen das Entgelt bereits erfolgreich vor dem Landgericht Bremen geklagt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen bestätigte im Jahr 2017 die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung von Eventim zurück. Der Bundesgerichtshof hat nun in letzter Instanz ebenfalls zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen war sich Eventim noch sicher gewesen, dass "es vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand haben wird" - diese Auffassung hat sich nicht bestätigt. Auch die vom Oberlandesgericht Bremen bemängelte Bearbeitungsgebühr für einen Premiumversand wurde kassiert. Eventim verlangte für diese Lieferung 29,90 Euro und verschickte die Tickets dann in einem unversicherten Briefumschlag. Beim Vorverkauf für die AC/DC-Welttournee 2015 konnten Kunden Tickets ausschließlich im Premiumversand erwerben.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer solle Eventim die Gebühren für Ticketdirect an die Kunden zurückzahlen. Falls das unterbleibe, kündigte die Verbraucherzentrale an, Gewinnabschöpfungsansprüche in Betracht zu ziehen, damit die Entgelte nicht bei Eventim verbleiben.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


willi.rosenbauer12 18. Jul 2020

Total nervig: Konzert fiel aus, aber eventim hat einen Teil des Geldes einbehalten...

robinx999 27. Aug 2018

Mag sein, aber ich denke man sollte es analog der Fliggastverordnung regeln und...

Anonymer Nutzer 27. Aug 2018

dann schreibt eurer band, dass ihr das kegge findet!

brainslayer 27. Aug 2018

das wiederspricht dem ja nicht. natürlich kannst du auch deine tickets alle selber zum...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Pay-TV und Streaming
ProSiebenSat1 ist wieder an Sky-Übernahme interessiert

Sky-Eigentümer Comcast will den deutschen Pay-TV-Sender diesmal wohl auf jeden Fall loswerden. Von einer Mitgift von mehreren Hundert Millionen Euro ist die Rede.

Pay-TV und Streaming: ProSiebenSat1 ist wieder an Sky-Übernahme interessiert
Artikel
  1. Street Fighter 6 im Test: Modern auf die Mütze
    Street Fighter 6 im Test
    Modern auf die Mütze

    Faustkampf trifft brachiale Optik trifft Massen an Modi und Steuerungen: Street Fighter 6 bietet Prügelaction für fast alle Spieler.
    Von Peter Steinlechner

  2. Comac C919: Erstes chinesisches Verkehrsflugzeug fliegt mit Passagieren
    Comac C919
    Erstes chinesisches Verkehrsflugzeug fliegt mit Passagieren

    Die Comac C919 hat den ersten regulären Flug mit Passagieren an Bord absolviert. Mit dem Flugzeug will Comac Airbus und Boeing Konkurrenz machen.

  3. System Shock Remake angespielt: Die Kult-KI Shodan kämpft frisch entfesselt
    System Shock Remake angespielt
    Die Kult-KI Shodan kämpft frisch entfesselt

    System Shock gilt als wegweisendes Shooter-Rollenspiel. Jetzt ist Golem.de im Remake wieder gegen die Super-KI Shodan angetreten (Windows-PC).
    Von Peter Steinlechner

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • MindStar: 14 Grafikkarten im Sale • Logitech G Pro Wireless Maus 89€ • The A500 Mini 74,99€ • Logitech G213 Prodigy Tastatur 49,90€ • Crucial P5 Plus (PS5-komp.) 1TB 71,99€, 2TB 133,99€ • HyperX Cloud II Headset 62,99€ • DAMN!-Deals m. AMD-Bundle-Aktion • Google Days [Werbung]
    •  /