TK-Kodex beschlossen: EU deckelt Telefongebühren für Auslandsanrufe

Das Telefonieren innerhalb Europas soll deutlich günstiger werden. Verbraucherschützer warnen jedoch vor einem geringeren Schutzniveau durch den neuen Telekommunikationskodex und fordern kürzere Mindestvertraglaufzeiten.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Das Europaparlament stimmt für den neuen Kommunikationskodex.
Das Europaparlament stimmt für den neuen Kommunikationskodex. (Bild: Vincent Kessler/Reuters)

Nach den Roaming-Gebühren will die Europäische Union nun auch hohen Preisen für Telefonate ins EU-Ausland ein Ende setzen. Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch für eine Richtlinie zur Neufassung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC). Demnach sollen Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen - egal ob vom Handy oder vom Festnetztelefon aus. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens sechs Cent gedeckelt.

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Nach dem Votum im Parlament müssen formal noch die EU-Mitgliedstaaten der Einigung zustimmen. Dann können die neuen Preisobergrenzen im Mai 2019 in Kraft treten. Eine Grundsatzeinigung über die Neuerungen war im Juni erzielt worden. Mit Inkrafttreten des neuen Kodex werden zudem die Rechte der Verbraucher im Bereich des EECC teilweise europaweit einheitlich geregelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt aus diesem Grund davor, das bisherige Schutzniveau in Deutschland durch die sogenannte Vollharmonisierung abzuschwächen.

Umgekehrter Notruf bei Gefahrensituationen

Bereits im Sommer 2017 waren die sogenannten Roaming-Gebühren für Anrufe aus fremden Netzen im EU-Ausland abgeschafft worden. Dagegen waren Gespräche aus den Heimatnetzen ins Ausland nicht von diesen Regeln betroffen. Bislang kosten solche Telefonate oft sehr viel. Laut Daten des Europäischen Verbraucherverbands fielen in Deutschland im Jahr 2016 bis zu 1,99 Euro Gebühren pro Minute für Auslandsgespräche per Handy an.

Das neue Gesetzespaket sieht neben der Kostendeckelung eine Art umgekehrten Notruf vor. Bei gefährlichen Großlagen wie Terroranschlägen und Naturkatastrophen sollen Handynutzer per SMS oder App gewarnt werden können. Ein solches System müssten die EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach der offiziellen Verabschiedung der EU-Regeln auf die Beine stellen.

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Darüber hinaus sollen Telefon- oder Handyverträge künftig einen leicht verständlichen Überblick über die Konditionen bieten. Daneben müssen Informationen über mögliche Kostenrückerstattungen enthalten sein, beispielsweise, wenn Verbrauchern bei einem Anbieterwechsel noch ungenutztes Prepaid-Guthaben bleibt.

Mit den neuen Regeln sollen zudem Anreize zum Aufbau eines schnelleren Internets geschaffen werden. Zum Beispiel sollen sich Telekommunikationsunternehmen zusammentun dürfen, um in abgelegenen Gegenden den Breitbandausbau voranzutreiben. Auch sieht das Paket vor, dass bis 2020 Frequenzen für das Mobilfunknetz der fünften Generation (5G) verfügbar sein sollen. Die EU-Länder sollten die entsprechenden Spektren für 20 Jahre an Telekommunikationsunternehmen vergeben. Diese Perspektive soll den Firmen höhere Sicherheit für Investitionen gewährleisten.

Verbraucherrechte EU-weit einheitlicher

Die geplante Kostendeckelung stieß bei den Verbraucherschützern auf Zustimmung. "Dank der neuen Regelung werden Verbraucher ab Mai 2019 in den meisten Fällen für ihre Anrufe ins EU-Ausland erhebliche Kosten einsparen", sagte ein Sprecher des Europäischen Verbraucherverbands. Kritischer sieht der VZBV hingegen die europaweit einheitliche Regelung der Verbraucherrechte, wie sie Artikel 94 vorschreibt. "Den Mitgliedstaaten wird dadurch die Möglichkeit genommen, eine schnelle Anpassung der Rechtslage an neue Entwicklungen oder im Nachgang zu Skandalen vorzunehmen", teilte der Verband mit. Deshalb dürfe das gegenwärtige Schutzniveau nicht fallen.

Darüber hinaus müsse die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) genutzt werden, um weitere Verbraucherrechte zu etablieren, die zwar nicht im EECC geregelt seien, aber bei denen dennoch dringender Handlungs- und Nachbesserungsbedarf bestehe. So obliegt es weiterhin den Mitgliedstaaten, die Dauer der maximalen anfänglichen Mindestvertragslaufzeit festzulegen.

VZBV: Maximale Vertragslaufzeit auf sechs Monate begrenzen

Artikel 98 schreibt lediglich vor, dass die Dauer von 24 Monaten ohne vorherige ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht überschritten werden darf. Dies stellt nach Auffassung des VZBZ "eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar und ist angesichts der heute erforderlichen Flexibilität, Schnelllebigkeit und Innovationsfähigkeit des Marktes nicht mehr zu rechtfertigen". Die maximale Vertragslaufzeit sollte auf sechs Monate gesenkt werden.

Die Mitgliedstaaten haben nach dem geplanten Inkrafttreten der Richtlinie im Dezember noch zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Laut Artikel 92a legt das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) innerhalb von sechs Monaten die maximalen Kosten für die Auslandstelefonate fest.

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HeroFeat 15. Nov 2018

Also wenn du die Prepaid Tarife der tatsächlichen Netzbetreibern (Telekom, Vodafone und...

Anonymer Nutzer 15. Nov 2018

Angebot und Nachfrage. Die SMS ist eigentlich ein Abfallprodukt. Über die "Schnittstelle...

Anonymer Nutzer 15. Nov 2018

Wenn ich einen Vertrag abschließen will über 24 Monate damit ich das Handy darüber...

torrbox 14. Nov 2018

Denn das erlaubt den Anbietern, günstigere Preise zu bieten. Natürlich nicht der...



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