Standortverlauf: Bundesregierung fordert Klarstellung von Google
Die umfangreiche Speicherung von Standortdaten durch Google ruft die Bundesregierung auf den Plan. In einem Brief an das Unternehmen soll das Justizministerium aber unterschiedliche Vorwürfe verwechselt haben.

Die Bundesregierung fordert vom Suchmaschinenkonzern Google Zusicherungen beim Datenschutz von Android-Nutzern. Das geht nach Angaben von Spiegel Online aus einem Brief von Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen an Google-Chef Sundar Pichai hervor. "Die Erfassung und Speicherung von Standortdaten trotz deaktiviertem Standortverlauf" wäre geeignet, schreibe Billen, "das Vertrauen der Verbraucher in die Nutzung von Angeboten und Diensten der digitalen Welt ganz gravierend und nachhaltig zu beeinträchtigen".
Billen schreibe in seinem Brief, die Nutzer müssten sich "auf die Angaben und Einstellungsmöglichkeiten der Unternehmen verlassen" können. Ob und in welchem Umfang welche Daten erfasst und genutzt werden, müsse klar erkennbar sein. Dazu enthalte die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) "eingehende Regelungen". In den USA wurde wegen der Vorwürfe bereits eine potenzielle Sammelklage gegen Google vor einem Gericht in San Francisco eingereicht.
Standort-Tracking lässt sich kaum abschalten
Hintergrund des Schreibens und der Klage sind Berichte, wonach Google weiterhin die Standortverläufe seiner Nutzer sammelt, obwohl entsprechende Optionen auf Android-Geräten und iPhones deaktiviert wurden. Google ruft nach eigenen Angaben für den Standortverlauf "in regelmäßigen Abständen Standortdaten von Ihren Geräten ab. Diese Daten werden auch dann gespeichert, wenn Sie keinen bestimmten Google-Dienst wie Google Maps oder die Google-Suche verwenden." Zur Begründung heißt es: "Anhand dieser Daten können wir die Nutzung von Google-Diensten personalisieren."
Vor einem betreffenden Bericht der Nachrichtenagentur AP soll es auf Googles Hilfeseite geheißen haben: "Sie können den Standortverlauf jederzeit deaktivieren. Wenn Sie den Standortverlauf deaktivieren, werden die von Ihnen besuchten Orte nicht mehr gespeichert." Das traf jedoch nicht zu.
Auch jetzt reicht es immer noch nicht aus, auf seinem Android-Gerät den Standortverlauf zu deaktivieren. Dies ist bei den Einstellungen der Google-Dienste in dem Menüpunkt "Daten & Personalisierung" unter "Aktivitätseinstellungen" möglich. Auch bei deaktiviertem Verlauf werden demnach viele Standortdaten erfasst, was sich unter https://myactivity.google.com/myactivity überprüfen lässt. Dort wird jede gespeicherte Aktivität mit einem Standortsymbol versehen, wenn dazu Geodaten vorliegen. Das gilt beispielsweise für jede einzelne Suchanfrage. Google ermittelt den Standort nicht nur per GPS-Daten, sondern auch durch IP-Adressen oder weitere Daten.
Vorwürfe verwechselt
Vollständig deaktivieren lässt sich die Speicherung von Standortdaten offenbar gar nicht. Selbst dann nicht, wenn man den eigenen Account über die Webseite aufruft und dort unter dem Menüpunkt "Aktivitätseinstellungen" den Standortverlauf "pausieren" lässt. "Einige Standortdaten werden möglicherweise im Rahmen Ihrer Aktivitäten in anderen Google-Diensten wie der Google-Suche und Maps gespeichert", heißt es dann in einem Pop-up.
Diese Problematik ist unabhängig von einer Studie, wonach Android-Smartphones Hunderte Male am Tag unbemerkt Ortungsdaten an Google übermitteln. So heißt es in dem am 21. August 2018 veröffentlichten Papier unter anderem, dass selbst ein nicht bewegtes Android-Telefon mit im Hintergrund aktivem Chrome-Webbrowser innerhalb von 24 Stunden 340-mal Ortungsdaten an Google übermittelt habe.
Laut Spiegel Online bezog sich das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in einer ersten Version seines Briefs auf diese Studie, so dass ein zweiter Brief mit den korrekten Vorwürfen habe nachgereicht werden müssen. Im zweiten Brief heiße es zu Beginn, Staatssekretär Billen bedauere den Fehler.
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Naja, die haben wegen der DSGVO (die sie verpennt haben) vorübergehend die EU...
Ich vertraue Mozilla aufjedenfall mehr das sie sich an ihre Datenschutzbestimmungen...
Wenn du ein "kleiner" Verbrecher bist, dann kommt die Polizei dich direkt abholen. Wenn...