Trotz DSGVO: Whatsapp ignoriert Widersprüche zu Datenweitergabe

Seit Inkrafttreten der DSGVO überträgt Whatsapp gezielt Nutzerdaten an Facebook und Drittanbieter. Widersprüche von Nutzern werden ignoriert. Nach Ansicht der Bundesdatenschutzbeauftragten Voßhoff ein Verstoß gegen die DSGVO.

Eine Exklusivmeldung von veröffentlicht am
Whatsapp reagiert nicht ausreichend auf Widersprüche von Nutzern.
Whatsapp reagiert nicht ausreichend auf Widersprüche von Nutzern. (Bild: Tobias Költzsch/Golem.de)

Der Messengerdienst Whatsapp verstößt bei der Bearbeitung datenschutzrechtlicher Widersprüche gegen die Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Obwohl die im Mai 2018 in Kraft getretene Verordnung eindeutige Bearbeitungsfristen setzt, haben einzelne Nutzer bislang keinerlei Auskünfte erhalten, ob Widersprüche gegen die Weitergabe persönlicher Daten an Facebook und Drittanbieter akzeptiert werden. Nach Angaben der zuständigen Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Andrea Voßhoff können betroffene Nutzer daher bei ihrer Behörde Beschwerde einlegen.

Whatsapp beantwortete trotz wiederholter Anfragen von Golem.de keine konkreten Fragen zu den Widersprüchen. Weder wollte der Messengerdienst angeben, wie viele Nutzer der Weitergabe von Daten an Facebook widersprochen haben, noch gab es Antworten auf die Fragen, ob Whatsapp solchen Widersprüchen entsprochen hat oder mit welchen Gründen sie abgelehnt wurden. Es gab lediglich den allgemeinen Hinweis, dass Whatsapp verschiedene Faktoren bei der Bearbeitung von Einwendungen berücksichtige.

Einige Tage vor Inkrafttreten der DSGVO hatte Whatsapp angekündigt, künftig personenbezogene Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Facebook und "vertrauenswürdigen Drittanbietern" zu teilen. Dazu gehören Daten wie Telefonnummern sowie Geräte- und Nutzungsinformationen.

Datenschützer wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar halten dieses Vorgehen nach der DSGVO für unzulässig. Zwar hatte Caspar zuvor den Datenaustausch verboten. Doch nach dem Inkrafttreten der DSGVO ist Irland federführende Behörde für Facebook. Daher konnte Caspar den gerichtlich bestätigten Verwaltungsakt nicht mehr durchsetzen.

Anleitung für Widersprüche

Whatsapp bietet seitdem auf seinen Seiten eine Anleitung an, um Widerspruch gegen die Verarbeitung von Daten einzulegen. Ein Nutzer, der am 23. Mai 2018 einen Widerspruch eingelegt hatte, erhielt bis heute keine zufriedenstellende Antwort. Lediglich zum Ablauf der ersten Monatsfrist erhielt er eine E-Mail mit der Aussage: "Unser Spezialistenteam untersucht gerade deine Anfrage. Sie enthält einige komplexe Aspekte, die wir angesichts der neuen Regelungen unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgfältig prüfen. Leider dauert dieser Vorgang aufgrund dieser Komplexität eventuell weitere zwei Monate, wie es laut der DSGVO gestattet ist. Wir nehmen deinen Antrag sehr ernst. Vielen Dank für dein Verständnis und deine Geduld."

Doch bis zum Ablauf der zusätzlichen zwei Monate und auch danach ist von Whatsapp keine Antwort eingegangen. Wenn Whatsapp auch künftig die Daten weiterleiten wolle, müsse das Unternehmen "zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen", schreibt Voßhoff. Diese Gründe "müssen die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen. Whatsapp muss darlegen, dass seine zwingenden berechtigten Interessen Vorrang vor den Interessen, Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Person haben."

Beschwerde auch in Deutschland möglich

Kommt Whatsapp dieser Pflicht nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach, liegt laut Voßhoff ein Verstoß gegen Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 der DSGVO vor. Diesen könne die betroffene Person nach Artikel 77 mit einer Beschwerde geltend machen. Anders als Whatsapp in der Anleitung behauptet, kann diese Beschwerde nicht nur in Irland, sondern auch in Deutschland eingelegt werden. Lediglich in den Nutzungsbedingungen heißt es korrekt, dass Beschwerden auch bei "lokalen Behörden" eingereicht werden können.

Zwar ist laut Voßhoff nur die irische Datenschutzbehörde federführend zuständig und kann Aufsichtsbefugnisse gegenüber Whatsapp ausüben. In solchen Fällen müssten die Behörden aber laut Artikel 60 kooperieren. Dabei übernehme die BfDI für die Beschwerdeführer die Korrespondenz mit der irischen Datenschutzbehörde und übermittle alle erforderlichen Informationen. Sodann entscheide die irische Datenschutzbehörde über die Beschwerde. "Hierbei ist sie nicht frei, sondern muss Stellungnahmen betroffener Aufsichtsbehörden wie der BfDI gebührend Rechnung tragen und unterliegt auf deren Einspruch hin der Kontrolle durch den europäischen Datenschutzausschuss", schreibt Voßhoff.

Die Behörde hat nach eigenen Angaben bislang noch keine Nutzerbeschwerden wegen der Datenweitergabe erhalten. Beschwerden oder Anfragen beträfen überwiegend Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO und das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) nach Artikel 17. Zudem stehe die BfDI mit der irischen Datenschutzbehörde und den anderen Kollegen im Europäischen Datenschutzausschuss in einem engen Austausch zur Datenübermittlung zwischen Whatsapp und Facebook. Ebenfalls befasse man sich mit den von Whatsapp einzuhaltenden Transparenzpflichten nach den Artikeln 12 bis 14.

Nachtrag vom 16. November 2018, 23:40 Uhr

Nach Angaben eines Golem.de-Lesers hat Whatsapp durchaus vor Ablauf der Drei-Monats-Frist reagiert. Demnach erhielt er von Whatsapp Ende August eine Antwort mit der kryptischen Formulierung: "Wir haben deinen Einspruch geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verarbeitung, gegen die du Einspruch erhebst, sich auf die relevante Rechtsgrundlage für einen Einspruch gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung stützt." Eine solche Formulierung dürfte kaum die Anforderungen von Artikel 21 der DSGVO erfüllen, wonach "zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung" nachgewiesen werden müssen, "die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen."

Zudem wurde der Nutzer darauf hingewiesen, dass er das Recht habe, sich an die irische oder die lokale Datenschutzbehörde zu wenden und eine Klage vor Gericht zu erheben.

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Gollum-68 05. Feb 2019

Wegen der DSGVO benutze ich WhatsApp, das mir immer schon ein Dorn im Auge war, nicht...

pre3 21. Nov 2018

Naja schön, aber ist ein Schaden nicht grundsätzlich nachzuweisen? Wenn ja wie macht man...

pre3 21. Nov 2018

FB und WA schaffen sich gerade selbst ab. Da nützt auch eine groß losgetretene...

pre3 21. Nov 2018

Alle nicht, die von sehr wichtigen Briefen schon. Das hat mir bei einem ESt-Bescheid...



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