Playstation Network: Verbraucherschützer mahnen Sony ab
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen(öffnet im neuen Fenster) hat am 5. September 2018 die deutsche Niederlassung von Sony, die sich um das Geschäft mit der Playstation kümmert, abgemahnt. Konkret geht es um die Nutzungsbedingungen des Playstation Network(öffnet im neuen Fenster) und um dessen Store. Unter anderem wird bemängelt, dass aufgeladene Geldbeträge laut den AGB innerhalb von 24 Monaten ausgegeben werden müssen. "Andernfalls dürfen sie von Sony einkassiert werden", stellen die Verbraucherschützer fest.
Ein weiteres Problem sehen sie in Klauseln, laut denen Eltern pauschal alle Kosten zu tragen haben, die durch Käufe ihrer Kinder entstanden sind. Von dieser Regelung seien neben Spielen auch In-App-Käufe betroffen – die von Kids im Spieleeifer oft gar nicht als echter Kauf wahrgenommen werden.
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Als drittes üben die Verbraucherschützer Kritik an der "Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrechts beim Kauf von digitalen Inhalten". Es fehle der Hinweis, dass die Kunden vor dem Kauf ausdrücklich zustimmen müssen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald sie den Download gestartet haben.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will Sony mit der Abmahnung dazu bringen, die Nutzungsbedingungen zu überarbeiten. Falls das nicht geschieht, will der Verband eine Klage einreichen. Er weist darauf hin, dass auch einige der anderen Anbieter aus der Spielebranche ähnliche Nutzungsbedingungen verwenden. Sony hat sich zu dem Thema bislang nicht öffentlich geäußert.
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