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Leistungsschutzrecht: Lobbyschlacht um die Zukunft des Internets

Eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung im Europaparlament wird weiter erbittert über die Reform des Urheberrechts gestritten. Die Beteiligten werfen sich gegenseitig Desinformationskampagnen vor.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Friedhelm Greis
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Die Debatte um Leistungsschutzrecht und Uploadfilter geht weiter. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Die Debatte um Leistungsschutzrecht und Uploadfilter geht weiter. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die Befürworter von Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern im Internet wollen eine Blockade der Pläne durch das Europaparlament verhindern. In einem "Appell der Kultur- und Kreativwirtschaft" forderten am Dienstag fast 60 deutsche Verbände der Kultur- und Medienindustrie, an dem in der vergangenen Woche beschlossenen Entwurf des Rechtsausschusses festzuhalten. Dieser Entwurf werde "durch die Beschwörung von Untergangsszenarien sowie durch gezielte Desinformationskampagnen im Interesse global agierender Internetunternehmen grundsätzlich in Frage gestellt" , heißt es darin ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ). Die Gegner der Pläne versuchen ebenfalls, möglichst viele Europaabgeordnete auf ihre Seite zu ziehen.

Dazu gehört beispielsweise die FDP. Deren Bundestagsfraktion will in dieser Woche sogar eine namentliche Abstimmung zum Thema Uploadfilter auf die Tagesordnung des Bundestags setzen. In dem Antrag, der Golem.de vorliegt und inzwischen vom Bundestag veröffentlicht wurde(öffnet im neuen Fenster) , heißt es unter anderem: "Die Mitglieder des Deutschen Bundestages teilen die Befürchtung vieler Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament, dass eine Einführung von Upload-Filtern, wie sie im Rahmen der Europäischen Urheberrechtsreform diskutiert werden, einer automatisierten Zensur im digitalen Raum gleichkäme und die Meinungs- und Informationsfreiheit unverhältnismäßig einschränken würde." Der Bundestag soll daher die Bundesregierung dazu auffordern, sich an den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD zu halten und sich in den anstehenden Trilogverhandlungen "gegen die Einführung des unverhältnismäßigen Instruments der Upload-Filter einzusetzen" .

Leistungsschutzrecht und Uploadfilter - Golem.de Live
Leistungsschutzrecht und Uploadfilter - Golem.de Live (30:37)

Auch Unionspolitiker gegen Uploadfilter

Zu dem Thema hatten der FDP-Netzpolitiker Jimmy Schulz und Parteichef Christian Lindner bereits am 12. Juni 2018 einen Brief an den Chef der Liberalen-Fraktion im Europaparlament(öffnet im neuen Fenster) (Alde), Guy Verhofstadt, geschickt. Uploadfilter seien "kein verhältnismäßiges Mittel, um Urheberrechtsverletzungen und sonstige illegale Inhalte im Netz wirksam zu verhindern" .

Unterstützung dürfte die FDP dabei nicht nur von Grünen- und Linke-Abgeordneten, sondern auch von den Regierungsfraktionen erhalten. Auch der netzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tankred Schipanski (CDU), beruft sich in der Debatte auf den Koalitionsvertrag und schrieb nach der Abstimmung im Rechtsausschuss vor einer Woche (öffnet im neuen Fenster) : "Ich halte eine solche Verpflichtung für unverhältnismäßig." Sein Fraktionskollege Volker Ullrich von der CSU pflichtete ihm bei(öffnet im neuen Fenster) : "Eine Reform des Urheberrechts auf europäischer Ebene ist notwendig. Allerdings gehören Uploadfilter nicht dazu. Sie tragen kaum zum Schutz geistigen Eigentums bei, gefährden aber ein wesentliches Grundprinzip: die Freiheit des Netzes."

Tagesordnung steht noch nicht fest

Ob es der Antrag allerdings in dieser Woche auf die Tagesordnung schafft, stand am Mittwochvormittag noch nicht fest. Trotz inhaltlicher Zustimmung dürfte es kaum im Interesse der Regierungsfraktionen sein, sich bei dem Thema von der Opposition vorführen zu lassen und darüber abstimmen zu müssen, ob der vor drei Monaten geschlossene Koalitionsvertrag noch gilt. Kritisch wurde zudem aus der Grünen-Fraktion moniert(öffnet im neuen Fenster) , dass es in dem Antrag nur um Uploadfilter und nicht um das Leistungsschutzrecht gehe. Schulz entgegnete(öffnet im neuen Fenster) : "Unterschiedliche Themen - andere Vorgehensweise" .

Zu diesem Thema hatte Schulz in einem Gastbeitrag auf Cicero(öffnet im neuen Fenster) bereits gefordert, dass der bisher unverbindliche Ausschluss von Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren in der Datei robots.txt eine verbindliche Anweisung werden solle, die nicht nur Presseverlagen, sondern allen Anbietern von Inhalten im Internet zur Verfügung stehen solle.

Zeitungsverlage verteidigen Leistungsschutzrecht

Schulz schreibt weiter: "Alle, die Kreativleistungen erbringen, sollen das Recht erhalten, die Verbreitung ihrer Inhalte steuern und regeln zu können. Das bedeutet, wenn jemand wünscht, dass die eigenen Inhalte im Internet nicht gefunden werden sollen, sollte dieser Wunsch auch rechtlich geschützt sein." Obwohl seine eigene Fraktion mit Hilfe der Union im Jahr 2013 das deutsche Leistungsschutzrecht beschlossen hat, sieht er in der bisherigen Entwicklung seine ablehnende Haltung bestätigt. "Bereits damals habe ich vorhergesagt, dass dieses Gesetz mehr Schaden anrichten wird, als es nutzt. Und siehe da: Das Gesetz ist phänomenal gescheitert" , schreibt Schulz.

Das sieht der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) immer noch anders. In einem aktuellen Positionspapier(öffnet im neuen Fenster) antwortet sich der Verband auf Frage, ob das Leistungsschutzrecht gescheitert ist: "Nein. Es ist bei der Durchsetzung von Rechten üblich, dass diese Rechte zunächst durch Gerichte geklärt werden müssen" . Dabei verschweigt der Verband, dass die Prozesse bislang weitgehend verloren gingen und derzeit sogar geprüft wird, ob das Gesetz überhaupt rechtmäßig zustande gekommen ist. Zudem spricht es nicht gerade für Wirksamkeit und Erfolg des Rechts, wenn die Verlage sofort einknicken, wenn Google nicht dafür zahlen will.

Ministerium evaluiert und evaluiert

Aus diesem Grund schlägt der CDU-Abgeordnete Schipanski vor, zunächst die vom Bundesjustizministerium seit Jahren verschleppte Evaluierung des deutschen Leistungsschutzrechts abzuwarten. Er blicke der Evaluierung durch das Ministerium "auf jeden Fall mit großem Interesse entgegen" , ergänzte Schipanski auf Nachfrage von Golem.de. Zudem hoffe er, dass Ministerin Katarina Barley (SPD) "diese bald vorlegen wird" .

Doch daraus wird weiterhin nichts. Auf Anfrage von Golem.de schickte das Ministerium seine Standardantwort zum Thema: "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beobachtet die tatsächliche Entwicklung sowie die rechtspolitische Diskussion zum Leistungsschutzrecht der Presseverleger aufmerksam. Eine abschließende Bewertung ist bislang nicht möglich. Bestimmte Fragen sind derzeit noch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Eine maßgebliche Rolle wird dabei insbesondere der genannten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zukommen."

Verleger und DJV für Uploadfilter

Vor dem Hintergrund der unklaren Situation erscheint es erstaunlich, dass sogar Verbände den Appell der Kreativwirtschaft unterschrieben haben, die den am vergangenen Mittwoch beschlossenen Entwurf als "Murks auf ganzer Linie" bezeichneten. So formulierte es zumindest der Pressesprecher des Deutschen Journalisten-Verbands(öffnet im neuen Fenster) (DJV), Hendrik Zörner.

Auf Nachfrage von Golem.de sagte Zörner, dass es sich dabei um seine persönliche Meinung handele. Der DJV unterstütze das Leistungsschutzrecht nur unter der Bedingung, dass darin die Beteiligung der Journalisten auch schriftlich fixiert werde. Angesichts der Tatsache, dass sich davon im Gesetzentwurf nichts findet und in einem Erwägungsgrund der Anspruch der Urheber laut Zörner "endgültig ausgehebelt" wird, überrascht die Unterstützung des Vorschlags.

Kritik an Googles Position

Sowohl der Verleger- als auch der Journalistenverband unterstützen mit dem Appell den Aufbau einer Zensurinfrastruktur in Europa, die mit den verpflichtenden Uploadfilter zweifellos einhergeht. Dass eine solche Infrastruktur auch in politischen Debatten eingesetzt werden kann, hat das Beispiel des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums gezeigt. Dort haben Provider im vergangenen Herbst beispielsweise Deep-Packet-Inspection eingesetzt , um bestimmte HTTP-Anfragen im Traffic zu erkennen. Nach Informationen von Golem.de will der DJV im Laufe des Mittwochs eine Erklärung dazu abgeben.

Wie absurd die Debatte inzwischen verläuft, zeigt die Kritik an einer Stellungnahme Googles zu den Plänen. Einem Artikel der Financial Times zufolge (Paywall)(öffnet im neuen Fenster) , soll Google seine Digital News Initiative (DNI) dazu genutzt haben, Verlage um Unterstützung im Kampf gegen die Pläne zu bitten. Die DNI unterstützt Verlage, darunter Golem.de, bei der Entwicklung von Projekten, die eine bessere Anpassung der Medien an den digitalen Wandel ermöglichen sollen. Kritik an der Stellungnahme Googles auf Anfrage der DNI Working Group kam unter anderem vom Verlegerverband European Publishers' Council und Impala, einer Lobby-Gruppe für die Musikindustrie.

Muss Döpfner zustimmen?

Angesichts der offenen Lobbyarbeit der Verlage erscheint die Kritik am Vorgehen Googles nicht ganz nachvollziehbar. Zumal Europaabgeordnete ganz offen schildern, wie stark beispielsweise der Einfluss des Axel-Springer-Verlagschefs und BDZV-Präsidenten Mathias Döpfner auf die Verhandlungen war. So hatte die Grünen-Abgeordnete Helga Trüpel in einem Interview mit der Tageszeitung (taz) gesagt(öffnet im neuen Fenster) : "Ich habe auch mit Herrn Döpfner gesprochen und ihm gesagt, dass ich für das Leistungsschutzrecht bin - allerdings unter der Bedingung, dass sich die Verlage das Geld, das sie damit künftig verdienen werden, mit den Journalisten teilen. Da hat er mir zugestimmt, und so steht es nun auch im Gesetzesentwurf, über den der Rechtsausschuss am Mittwoch abstimmen wird."

Besser lässt sich wohl kaum beschreiben, wie stark der Einfluss der Verlagslobby auf den Verhandlungsführer im Europaparlament, Axel Voss (CDU), tatsächlich war. Döpfner stimmt zu - dann wird es so gemacht.

Ob Voss noch einmal Gelegenheit bekommt, seine Vorlage zu überarbeiten, wird sich in der kommenden Woche zeigen. Dann soll das Europaparlament entweder am Mittwoch oder Donnerstag darüber abstimmen, ob es den Beschluss des Rechtsausschusses als Verhandlungsmandat akzeptiert. Angesichts der vielen offenen Fragen zu dem Entwurf wäre eine Verlängerung auf jeden Fall wünschenswert.

Nachtrag vom 27. Juni 2018, 14:14 Uhr

Der DJV stellte am Mittwoch klar, weder das Leistungsschutzrecht noch Uploadfilter in der geplanten Form zu unterstützen. "Wir sprechen uns für beides so nicht aus" , twitterte der Verband(öffnet im neuen Fenster) . Es gehe ihm darum, auf der Basis des Beschlusses im Konsultationsprozess mit der EU-Kommission zu bleiben "und im Ergebnis eine faire urheberrechtliche Lösung für alle Akteure zu erreichen" .

Nach Angaben der Europaabgeordneten Julia Reda(öffnet im neuen Fenster) (Piratenpartei) soll das Parlament am 5. Juli 2018 gegen Mittag über den Beschluss des Rechtsausschusses abstimmen.

Nachtrag vom 27. Juni 2018, 15:17 Uhr

Einem Bericht des ORF zufolge bröckelt(öffnet im neuen Fenster) die bislang einheitliche Front der konservativen Parteien im Europaparlament (EVP) zugunsten der Voss-Vorschläge. Die Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) würden am kommenden Donnerstag in Straßburg nicht für ein Durchwinken der Copyright-Richtlinie im Plenum abstimmen, hieß es. Vielmehr trete man für eine vorherige Plenardebatte und die Möglichkeit zu Änderungsanträgen ein, berichtete der ORF unter Berufung auf das Büro des Abgeordneten Othmar Karas. Damit zeichne sich eine große Mehrheit unter den österreichischen EU-Abgeordneten ab, die für eine Revision des Vorschlags und eine ausführliche Debatte im Plenum eintreten würden.


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