Kabel-Deutschland-Kunden können wieder Eve Online spielen. Das Problem lag laut Unternehmen außerhalb des eigenen Netzes.
Schneller als erwartet haben sich die Geschworenen im Bostoner Filesharing-Prozess auf ein Urteil geeinigt. Der angeklagte Joel Tenenbaum soll insgesamt 675.000 US-Dollar Schadensersatz zahlen. Er trug das Urteil mit Fassung.
Kabel-Deutschland-Kunden haben derzeit Probleme, sich mit den Eve-Online-Servern zu verbinden. Bei CCP häufen sich derweil die Kundenanfragen und einige Spieler vermuten, dass es mit Portsperren des Providers zusammenhängen könnte.
Im Filesharing-Prozess gegen den Bostoner Studenten Joel Tenenbaum hat dieser zugegeben, KaZaA, LimeWire und andere Tauschbörsensoftware zum Up- und Download benutzt zu haben. Darüber hinaus hat Tenenbaum einen Meineid eingeräumt.
Der im mittelenglischen Hull ansässige Zugangsprovider Karoo hat sein Vorgehen gegen Internetnutzer, die illegal Dateien tauschen, gelockert. Sie werden künftig zuerst gewarnt, bevor Karoo ihnen den Zugang sperrt.
Wenn Surfer in Mittelengland unrechtmäßig urheberrechtlich geschützte Dateien tauschen, kappt ihnen ihr Provider ohne Vorwarnung die Internetverbindung. Was Kritiker auf die Barrikaden treibt, hält der Anbieter für verantwortungsvoll.
Rechtsextreme Mitglieder, Sympathisanten aus der Kinderpornoszene - die Piraten kämpfen mit sich selbst. Der Parteichef wiegelt ab und nennt es "politische Pubertät".
War der Kauf des BitTorrent-Trackers Pirate Bay Insidern vorab bekannt? Das vermutet der Betreiber der Börse, an der Käufer Global Gaming Factory X notiert ist, und hat eine Untersuchung eingeleitet.
Joost stellt sein Videoportal ein und will künftig Videodienste für andere Unternehmen anbieten. Das neue Geschäftsmodell hat auch personelle Konsequenzen: Das Unternehmen bekommt einen neuen Chef und wird Mitarbeiter entlassen.
Der BitTorrent-Tracker The Pirate Bay wird verkauft. Der Kaufpreis liegt bei 60 Millionen Schwedischen Kronen, rund 5,5 Millionen Euro.
Der Sharehoster Rapidshare hat Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Das Schweizer Unternehmen hält technische Restriktionen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht für erfolgversprechend und fordert eine der Digitalisierung angemessene Vermarktung von Musik.
Die vier Plattenfirmen EMI, Sony, Universal und Warner haben in Irland den Telekommunikationsanbieter BT und den Kabelanbieter UPC verklagt. Sie wollen erreichen, dass die beiden Unternehmen ihre Internetnutzer am Filesharing hindern.
In den USA ist eine Frau wegen illegalen Angebots von 24 Musiktiteln zu einer Strafe von 1,9 Millionen US-Dollar verurteilt worden. "Die Höhe dieser unverhältnismäßigen Strafe wirft verfassungsrechtliche Fragen auf", sagte Fred von Lohmann, Anwalt der Verbraucherschutzgruppe Electronic Frontier Foundation.
Musik- und Filmindustrie klagen seit Jahren, ihnen entstünden durch Filesharing hohe Verluste. Wissenschaftlich belegt ist das bisher nicht. Eine Studie zum Filesharing belegt hingegen, dass die Vielfalt der kulturellen Produktion in den Jahren nach Napster zugenommen hat.
Das Musikunternehmen Universal und der Internetprovider Virgin haben in Großbritannien eine Zusammenarbeit vereinbart, um Nutzern Musik online zugänglich zu machen und gleichzeitig den illegalen Dateitausch zu unterbinden: Virgin-Kunden bekommen unbegrenzten Zugang zu Universals Musikkatalog. Im Gegenzug beteiligt sich der Provider am Kampf gegen den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material.
Mit Opera Unite will der norwegische Browserentwickler Opera das klassische Client-Server-Modell des Web ins Wanken bringen. Denn jeder Rechner wird Client und Server zugleich, so dass Nutzer Inhalte direkt mit anderen tauschen können. Opera gewährt Zugriff auf die Musiksammlung, Fotos oder ganze Websites, die auf dem Rechner des Nutzers liegen.
Die schwedische Piratenpartei hat einen wichtigen Erfolg verbuchen können: Sie bekam bei den Wahlen zum Europaparlament über 7 Prozent der Stimmen und wird einen Abgeordneten nach Straßburg entsenden. Vor allem junge Wähler gaben der Partei ihre Stimme.
Die Tatsache, dass ein Nutzer aktiv an einer Tauschbörse teilnimmt, bedeutet nicht, dass er die Funktion der genutzten Software kennt und damit gegebenenfalls haftbar wäre. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Der Unterhaltungselektronikhersteller Denon hat zwei neue Blu-ray-Player vorgestellt. Dazu kommt eine ganze Reihe neuer AV-Receiver für den Heimkinobereich - darunter ist das neue Denon-Flaggschiff AVR-4310.
Nachdem Anfang des Jahres geheime Baupläne für den neuen Hubschrauber des US-Präsidenten in einer Internettauschbörse aufgetaucht waren, gerieten die P2P-Anbieter unter Druck. Die Version 5 der beliebten P2P-Software von Lime Wire soll deutlich sicherer sein als ihre Vorgänger, kündigte der Hersteller an.
Während der britische Kulturminister Andy Burnham eine Art Weltwirtschaftsforum zur Rettung der Musikindustrie veranstaltet, sieht sich der französische Präsident Nicolas Sarkozy mit dem Vorwurf der Musikpiraterie konfrontiert.
Forscher von der Universität Washington haben mit OneSwarm eine Peer-to-Peer-Filesharinglösung vorgestellt, die dank Verschlüsselung einen besseren Schutz der Privatsphäre garantiert.
Die französische Regierung treibt die Arbeiten am Entwurf für ein Anti-Piraterie-Gesetz voran. Noch im März könnte die französische Nationalversammlung dem Entwurf zustimmen. Die Unterzeichnung durch Präsident Sarkozy wäre dann nur eine Formsache.
Die Sozialdemokraten im Europaparlament haben den Entwurf ihres spanischen Genossen Manuel Medina Ortega zur Harmonisierung des Urheberrechts abgelehnt. Damit sind Netzsperren vorerst aufgeschoben.
Apples MobileMe-Dienst beinhaltet auch eine Webfestplatte, auf der beliebige Daten gespeichert werden können. Doch außer den Abonnenten von Apples Dienst hatte bislang niemand direkt auf die Dateien Zugriff. Apple hat dies nun geändert und die Filesharing-Funktion freigeschaltet.
Der Onlinemusikdienst Napster hat seine Software mit neuen Funktionen versehen. Napster-Musikstreams lassen sich nun mit dem Webbrowser abrufen.
Der spanische Europaabgeordnete Manuel Medina Ortega hat einen Entwurf zum Schutz des Urheberrechts in Europa vorgelegt. Darin fordert der Sozialist unter anderem die Filterung von Inhalten und Netzsperren für Nutzer, die Urheberrechtsverletzungen begehen.
Auf der diesjährigen Midem-Musikmesse in Cannes sorgt die Ankündigung eines Vertreters der Isle of Man für Aufsehen: Die Insel will Filesharing vollständig legalisieren.
Seit Beginn des Jahres 2009 ist die nächste Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Auch Internetprovider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten müssen nun protokollieren, wer mit wem gesprochen oder gemailt hat. Doch es gibt Möglichkeiten, die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen.
Musikindustrie gegen Student: Der Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson fordert, einen langjährigen Urheberrechtsprozess live audiovisuell im Internet zu übertragen. Schließlich gebe es ein "zunehmend versiertes und interessiertes Publikum".
Befürchtungen in Bezug auf das geheim verhandelte Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) seien übertrieben, meint die EU-Kommission. Auf keinen Fall sei geplant, "iPods an der Grenze nach ein paar illegal kopierten Musikstücken zu durchsuchen".
Der Wert der weltweit unerlaubt in Tauschbörsen verbreiteten Musik soll bei 69 Milliarden US-Dollar liegen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Marktforschungsunternehmens MultiMedia Intelligence.
Der Verband der französischen Tonträgerhersteller darf ausländische Anbieter von Filesharing-Software in Frankreich verklagen, wenn französische Nutzer die Software zum illegalen Dateitausch nutzen. Die Tonträgerhersteller fordern Schadensersatz in Millionenhöhe.
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Entscheidung des Kölner Landgerichts zur Herausgabe von Providerdaten teilweise aufgehoben. Es bestätigte aber die Auffassung, dass mit der Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse eine Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes erreicht sein kann.
Terratec bringt seinen Noxon-Internetradios den Zugriff auf den Musikdienst Naspter bei. Die Musikflatrate von Napster können Nutzer einen Monat lang kostenlos ausprobieren.
Ab sofort steht Adobes Flash Player 10 für Windows, MacOS X und Linux zum Download bereit. Entwickelt unter dem Codenamen Astro wartet der Flash Player 10 mit grundlegenden Verbesserungen auf, darunter interaktive 3D-Animationen, erweiterte Hardwarebeschleunigung, eine neue Layout-Engine für Text und neue Möglichkeiten zur Audiobearbeitung.
Tauschbörsennutzer können in Deutschland strafrechtlich praktisch nicht belangt werden, berichtet die Wirtschaftswoche. Und auch zivilrechtliche Schadensersatzklagen durch die Musikindustrie scheitern immer öfter an wenig auskunftsfreudigen Staatsanwälten.
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) geht hart mit der US-Musikindustrie ins Gericht. Ihr Kampf gegen den illegalen Tausch von urheberrechtlich geschützter Musik über das Internet sei nach fünf Jahren gescheitert. Laut EFF werden mehr Dateien denn je getauscht, drohende Klagen hätten nicht mehr Achtung vor dem Urheberrechtsgesetz geweckt.
Das Landgericht Oldenburg betrachtet bereits die Nutzung einer Tauschbörse als gewerbliches Handeln. Provider müssen nach der seit Anfang September 2008 geltenden Rechtslage Daten von Tauschbörsennutzern an Rechteinhaber herausgeben, sofern deren Handeln "gewerbliches Ausmaß" erreicht.
Ein Berufungsgericht in Madrid hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Links auf unerlaubte Kopien von Musik und Filmen in P2P-Tauschbörsen nicht gegen spanisches Recht verstoßen.
Am 24. September 2008 debattiert das Europa-Parlament über das "Telekom-Paket". Datenschützer kritisieren, dass einige Änderungsanträge den Nationalstaaten erlauben werden, Filesharing durch Internetsperrungen zu unterbinden. Diese Regelung stamme direkt von der französischen Filmlobby.
Die US-Elektronikkette Best Buy kauft für 121 Millionen US-Dollar den Onlinemusikshop Napster. Damit sind die Eigner mit dem Versuch gescheitert, unter dem Markennamen der früheren Peer-to-Peer-Musiktauschbörse Napster einen starken Konkurrenten zum iTunes Music Store aufzubauen.
Bereits seit geraumer Zeit in einer Betaversion verfügbar, ist der Dienst Dropbox jetzt offiziell gestartet. Über eine sehr einfache Bedienoberfläche lassen sich Dateien über mehrere Rechner hinweg effizient synchronisieren. Zugleich lassen sich einzelne Dateien gezielt mit anderen teilen und frühere Versionen einer Datei wiederherstellen.
Die Rockband Marillion hat eine kreative Möglichkeit zur Nutzung von Digital Rights Management (DRM) gefunden: Die Band verteilt den Titelsong ihres neuen Albums mit DRM. Vor dem ersten Abspielen öffnet sich ein Fenster mit einer Botschaft der Band und der Möglichkeit, nach einer Registrierung, den Song und den Rest des Albums als MP3-Datei herunterzuladen. Die Fans bestimmen selbst, wie viel sie für das Album zahlen wollen.
Ein US-Richter hat das Urteil gegen den 26-jährigen Administrator der P2P-Seite EliteTorrents.org verkündet. Daniel Dove muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis und eine Strafe in Höhe von 20.000 US-Dollar bezahlen.
Die britische Rockband Marillion bietet ihr Doppelalbum vorab kostenlos über Internettauschbörsen an. Wenn die Nutzer die Songs anhören, werden sie aufgefordert, ihre E-Mail-Adresse weiterzugeben. Die Musiker wollen ihnen darüber Konzertkarten oder Fanartikel anbieten.
Das Unternehmen Webby United, das einen eDonkey-Server in Deutschland betreibt, wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf von der Haftung für Rechtsverletzungen Dritter freigesprochen. Warner Music hatte geklagt, weil auf dem Server Titel eines Warner-Künstlers zu finden waren.
Die Federal Communications Commission (FCC) in den USA hat gestern ihre Entscheidung im Comcast-Fall veröffentlicht. Die Blockade von legalen Inhalten von Seiten Comcasts war demnach unzulässig. Die FCC legt Internetprovidern in ihrer Entscheidung zugleich nahe, in Zukunft "illegale Inhalte zu blockieren".
Verlagshäuser aus mehreren Ländern wollen gegen das Internetangebot Mygazines.com vorgehen. Mygazines lädt Nutzer ein, digitale Ausgaben von Printmagazinen hochzuladen und anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen.
Die Betreiber des Filesharing-Angebots drop.io haben eine Firefox-3-Erweiterung namens "Drag & Drop.io" vorgestellt, mit der Uploads direkt über den Browser per Drag & Drop vorgenommen werden können.