Klage der Musikindustrie gegen Staatsanwalt aussichtslos
Düsseldorfer Oberstaatsanwalt: Vorwurf der Strafvereitelung "völlig haltlos"
Der Chef der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, Helmut Schoß, hatte angeordnet, nicht mehr zu ermitteln, wenn die Musik- und Pornoindustrie Teilnehmer von Tauschbörsen anzeigt. Deshalb will ihn die Branche vor Gericht bringen. Ein wenig aussichtsreiches Unterfangen, wie der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Axel Stahl gegenüber Golem.de bestätigte.
Schoß begründete sein Vorgehen, den Klägern gehe es nicht darum, Straftaten zu ahnden, sondern Namen hinter IP-Adressen zu erfahren, um Abmahnungen gegen die meist jungen Teilnehmer von Tauschbörsen auszuteilen. Sie wollten sich mit unzähligen Strafanzeigen zu von ihnen vorgelegten IP-Adressen Nutzernamen besorgen, um dann gegen diese Personen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder Abmahnungen zu erteilen.
Innerhalb von zwei Monaten waren in Wuppertal 4.000 Strafanzeigen eingegangen. Schoß sah seine Behörde missbraucht.
Nach einer Anzeige gegen Schoß, von der die "Neue Ruhr Zeitung/Neue Rhein Zeitung" berichtet, muss nun die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüfen, ob sich Schoß der Strafvereitelung schuldig gemacht hat.
Stahl sagte dazu gegenüber Golem.de: "Die Rechtsposition von Schoß muss man zwar nicht teilen. Die Vorwürfe wegen Strafvereitelung sind aber völlig haltlos." Bislang sei der Kläger, ein Rechtsanwalt, als Vertreter der Rechteinhaber noch nicht in Erscheinung getreten.
Bei der Wuppertaler Behörde, deren Chef Schoß ist, wollte man offenbar nicht länger Ermittlungsgehilfe der Medienbranche sein. Ihr Sprecher, Staatsanwalt Wolf Baumert, sagte gegenüber Golem.de: "Werden Ermittlungen aufgenommen und die IP-Adressen bei den Providern nachgefragt, so entstehen hierfür Bearbeitungsgebühren in Höhe von mindestens 20 bis 50 Euro pro überprüfter IP-Adresse, die durch die Justiz bezahlt werden müssen." Die weiteren Ermittlungen führten dann in der Regel aber nie zu einer Anklage, da die Schuld zu gering sei. Angesichts von Zugriffsmöglichkeiten durch Hacker und Familienangehörige auf die Computer sei es zudem fraglich, ob die Personalien der Person, die den Rechner bei der konkreten Datenübertragung genutzt hat, überhaupt zu ermitteln sei, begründete Baumert weiter."Die Verfahren sind deshalb regelmäßig einzustellen."
Deshalb sei bereits die Aufnahme von Ermittlungen unverhältnismäßig, denn die Tatverdächtigen verfolgten in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen. Laut Studien der Universität Harvard aus dem Jahr 2004 dürfte der Musikindustrie durch die Tauschbörsen zudem kein wirtschaftlicher Schaden entstehen, führte Baumert weiter an. Außerdem habe der Gesetzgeber einen eigenen Auskunftsanspruch der Industrie gegenüber dem Provider bislang abgelehnt.
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Lieber Bazi, statt das Ruhrgebiet zu verunglimpfen, solltest Du dich lieber fragen...
Also mal rechnen: 20-50 pro IP-Nachfrage 4000 Strafanzeigen in 2 Monaten macht nach...
Dachte, das waren die Österreicher?
So unfair-behandelt sich jeder hier fühlen mag, aber dass man bei sowas unter Umständen...