Spanien: Links auf Kopien in Tauschbörsen zulässig
Im Jahr 2006 waren in Spanien auf Initiative der im Auftrag von Rechteinhabern agierenden Federación Antipiratería die Betreiber von Sharemula.com, einem Indizierungsdienst für die beliebte P2P-Tauschbörse eDonkey, verhaftet worden. Der Vorwurf lautete auf Verletzung des Urheberrechts durch die im Sharemula-Index verwalteten Links auf unerlaubte Kopien von Musik und Filmen.
Vor knapp einem Jahr wurde der Fall vor dem zuständigen spanischen Gericht erster Instanz verhandelt. Das Gericht befand die Angeklagten für nicht schuldig, da sie mit ihrem Indizierungsdienst keinen wirtschaftlichen Vorteil erzielt hatten. Die Rechteinhaber, darunter die großen Hollywoodstudios Columbia, Disney, Twentieth Century Fox, Warner, Universal, Paramount, Sony and MGM mit ihren spanischen Tochtergesellschaften, wollten sich mit ihrer Niederlage nicht abfinden und gingen in Berufung.
Am 18. September entschied das Berufungsgericht in Madrid erneut zugunsten der Angeklagten. Wie die spanische Tageszeitung El País berichtete(öffnet im neuen Fenster), befand das Berufungsgericht in seiner Entscheidung sogar, dass "es völlig unerheblich sei, ob die Angeklagten entgeltlich oder unentgeltlich gehandelt haben".
Das bloße Setzen von Links auf unerlaubte Kopien von Musik- oder Filmdateien sei nach spanischem Recht nicht strafbar. Links seien nicht mehr als "ein Mittel, um den Nutzern den Zugang zu einer anderen Website zu vermitteln". Gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich.
Für die Rechteinhaber bedeutet das spanische Urteil einen herben Rückschlag in ihrem europaweiten Kampf gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte in Peer-to-Peer-Tauschbörsen. Die Strategie der Rechteinhaber setzte in der jüngeren Vergangenheit unter anderem darauf, gezielt gegen Indizierungsdienste für die Inhalte in Tauschbörsen vorzugehen. Bisher war diese Strategie wenig erfolgreich.
Das in Schweden angestrengte Verfahren gegen den BitTorrent-Tracker The Pirate Bay befindet sich noch in der Schwebe. Die Argumentation der Pirate-Bay-Betreiber, Links selbst würden nach schwedischem Recht keine Urheberrechtsverletzung darstellen, ist vergleichbar mit der im spanischen Sharemula-Fall. [von Robert A. Gehring]
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