Italien: Logistep darf P2P-Nutzer nicht überwachen
Wie in Deutschland, so beobachtet die Schweizer Logistep AG auch in Italien im Auftrag von Rechteinhabern den Datenverkehr in P2P-Tauschbörsen. Tauchen dort Dateien auf, an denen die Logistep-Auftraggeber Urheberrechte geltend machen, speichert Logistep die IP-Adressen der entsprechenden Tauschbörsennutzer und übermittelt sie an die Rechteinhaber.
Die bemühen sich dann darum, die Anschriften der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer für eine Abmahnung zu ermitteln, beispielsweise durch Anfragen bei Internetprovidern oder durch Akteneinsicht nach Strafanzeigen. Diese Praxis ist in verschiedenen europäischen Ländern wiederholt auf Widerstand gestoßen. Ein häufiger Vorwurf lautet dabei, dass die Vorgehensweise von Logistep gegen nationale Datenschutzbestimmungen verstoßen würde.
Der italienische Datenschutzbeauftragte hatte sich ebenfalls mit einer solchen Beschwerde zu befassen, nachdem die deutsche Plattenfirma Peppermint Jam unter Verwendung von Daten, die Logistep geliefert hatte, P2P-Nutzer abmahnte und Entschädigungszahlungen einforderte. Zuvor hatten Gerichte es abgelehnt, Internetprovider zur Herausgabe von P2P-Nutzerdaten zu zwingen.
Der Datenschutzbeauftragte untersuchte die Umstände der Datenerhebung und Übermittlung und hat entschieden(öffnet im neuen Fenster) , dass das Vorgehen von Logistep und Peppermint Jam gegen italienisches Datenschutzrecht verstoßen hat. Die Unternehmen hätten die Nutzer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren müssen, bevor sie damit begonnen haben. Den Unternehmen ist es in Zukunft verboten worden, die Daten von P2P-Nutzern zu verarbeiten. Auch dürfen die illegal erhobenen Daten nicht vor Gericht verwendet werden. [von Robert A. Gehring]