Schlappe für US-Musikindustrie vor Gericht

Reines Angebot in Tauschbörsen ist keine Urheberrechtsverletzung

Ein New Yorker Bundesrichter hat im Fall einer Klage verschiedener Plattenfirmen gegen eine Tauschbörsennutzerin entschieden, dass das bloße Anbieten eines Musikstücks zum Tausch nicht als Beleg für eine Urheberrechtsverletzung ausreichend ist.

Artikel veröffentlicht am ,

Das am 31. März 2008 von US-Bundesrichter Kenneth M. Karas unterzeichnete Urteil hat es in sich. In vielen Tauschbörsenfällen waren US-Tonträgerhersteller erfolgreich mit dem Argument vor Gericht gezogen, dass Nutzer schon dadurch gegen das US-Urheberrecht verstoßen würden, dass sie ohne Erlaubnis der Rechteinhaber Dateien zum Tausch anbieten würden (making available). Gerichte im ganzen Land waren dieser Argumentation wiederholt gefolgt, beispielsweise im Fall von Jammie Thomas.

Inhalt:
  1. Schlappe für US-Musikindustrie vor Gericht
  2. Schlappe für US-Musikindustrie vor Gericht

Der Verweis auf die "making available"-Theorie erleichterte den klagenden Tonträgerherstellern die Beweisführung ungemein. Statt nachweisen zu müssen, dass tatsächlich Dateien getauscht wurden, mussten sie nur noch zeigen, dass Dateien zum Tausch angeboten wurden. In vielen Fällen konnten die Tonträgerhersteller mit dem Argument der unerlaubten Zugänglichmachung auch außergerichtliche Einigungen und Schadenersatzzahlungen durchsetzen.

Richter Karas stellt sich in seinem Urteil im Fall Elektra und andere gegen Denise Barker diesem Trend entgegen: "Das Gericht stellt fest, dass Abschnitt 106 [des Copyright-Gesetzes] kein verletzbares Recht zur Autorisierung [...] schafft und daher keine Basis für ein 'Recht auf Zugänglichmachung' bietet." Stattdessen müssten die Kläger nachweisen, dass das Angebot tatsächlich wahrgenommen und Musikdateien illegal kopiert worden sind.

Allerdings stellt das Urteil keinen Sieg für die beklagte Denise Barker dar. Sie hatte die vollständige Abweisung der Klage beantragt. Diesen Antrag wies der Richter zurück und gab den Klägern 30 Tage Zeit, um ihre Vorwürfe zu präzisieren und an die geltende Gesetzeslage anzupassen. In ihrer Klage hatten die Tonträgerhersteller auch eine ganze Reihe von Musikdateien angeführt, die tatsächlich von der Beklagten verbreitet worden sein sollen. Diese Vorwürfe bleiben von der aktuellen Entscheidung unberührt.

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Schlappe für US-Musikindustrie vor Gericht 
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Tantalus 03. Apr 2008

Maja, so schwer ist der Satz hier meiner Meinung nach auch ohne "Fachjuristisch...

verwirrt 03. Apr 2008

http://www.intern.de/news/neue--meldungen/--200804023548.html

Galvatron 03. Apr 2008

Genau, und alle anderen Gesetzen wurden von Menschen gemacht, und Menschen sind fehlbar.

LuckyLuke 02. Apr 2008

Da haben die wohl vergessen einen zu schmieren. ^^



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