SCO muss für wiederholte Behauptungen 10.000 Euro zahlen. Das Landgericht München I hat bereits am 28. August 2003 ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000,- Euro gegen die SCO Group GmbH verhängt. Das Unternehmen hatte nach Ansicht des Gerichts gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen, die zuvor die tarent GmbH und der LinuxTag e.V. erwirkt hatten, die es SCO untersagt hatte zu behaupten, dass "die Software Linux unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO beinhalte."