Magix: Patent-Altlasten gefährden Mittelstand in Europa

Berliner Softwarehersteller fordert, alte Software-Patente neu zu prüfen

Die Berliner Magix AG hatte sich bereits gegen den aktuellen Vorschlag für eine Europäische Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ausgesprochen. Um der eigenen Position nochmals Nachdruck zu verleihen, wies Magix die Mitglieder des Ausschusses für Recht- und Binnenmarkt des EU-Parlaments in dieser Woche auf einige "Patent-Altlasten" hin, die in den bisherigen Erörterungen zum Richtlinienentwurf laut Magix völlig unzureichend berücksichtigt wurden.

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Magix drängt darauf, dass der Ausschluss von Software von der Patentierbarkeit auch wie beabsichtigt in die Praxis umgesetzt wird, wozu nach Ansicht von Magix Datenverarbeitung als Bereich der Technik explizit ausgeschlossen werden muss. Damit bleibe allerdings das Problem existierender Softwarepatente noch ungelöst.

Rund 30.000 bis 33.000 Patente auf Softwareentwicklungen seien in den vergangenen Jahren in Europa registriert worden, wobei es sich zum allergrößten Teil um so genannte Parallelanmeldungen handle, also Patente, die zunächst in den USA zur Eintragung gelangt sind und deren Unterlagen dann als Grundlage der Anmeldung beim Europäisches Patentamt (EPA) in München dienten. Dabei hätten Verfahren Patentschutz zugesprochen bekommen, die weder nach den geltenden Vorschriften des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ Art. 52) patentierbar sind noch die nach der Richtlinie in Zukunft geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Zurückzuführen sei die fehlerhafte Eintragung nichtpatentierbarer Verfahren unter anderem auf "geschickte" Antragsformulierungen, aber auch die Bearbeitungsquoten der amtlichen Patentprüfer seien ein wichtiger Grund. Den Prüfern stünden weder technische Bedingungen wie Datenbanken oder Recherchedienste noch die Zeit zur Verfügung, Anmeldungen auf "Neuheit" und "erfinderischen Schritt" umfassend zu prüfen.

So schützen nach Ansicht von Magix viele der bereits eingetragenen Patente genau das, was die Richtlinie von der Patentierung ausnehmen will. Ganz allgemeine Programm- und Geschäftsideen, aber auch Algorithmen, Formate und Programmbausteine seien, ganz überwiegend im Namen weniger amerikanischer Großunternehmen, bereits in Europa registriert. Als Beispiele führt Magix mit der , oder Textformatierungen am Computer, zwei Microsoft- bzw. auch Amazon-Patente für bestimmte Arten von "Online-Bestellung" an. Weitere zum Teil skurril anmutende Beispiele hat der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. in seinem Gruselkabinett der Europäischen Softwarepatente zusammengetragen.

"Am besten lassen sich die potenziellen Auswirkungen dieser Patente anhand der in der Industrie verbreiteten Praxis des so genannten Cross-Licensing, dem gegenseitigen Freihalten von Verletzungsansprüchen durch Aufrechnung mit gleichwertigen Patentansprüchen, veranschaulichen. Europäische Unternehmen werden im Patentportfolio-Vergleich stets benachteiligt sein, da sie bedeutend weniger, in den meisten Fällen keine Patente halten", warnt Magix. Dabei handle es sich um ein existenzielles Problem für die strukturell eher mittelständische Softwareindustrie in Europa. Die einzige Lösung sei, dass bei strengen Eintragungsvoraussetzungen für computerimplementierte Erfindungen durch Ausschluss von Datenverarbeitungspatenten die bereits existierenden Schutzrechte ebenfalls den neuen Eintragungsbedingungen unterworfen werden.

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Stephanie 11. Jun 2004

Das kann ja wohl nicht wahr sein. Was ist das alles für ein dämliches Gefasel um den hei...

Nejla 17. Mai 2004

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin eine französische Studentin und muß ein Bericht...

Lars 15. Sep 2003

http://www.elug.de/projekte/patent-party/patente/EP1274097.de.html Soviel dazu. Und...



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