Das Backup wichtiger Daten nicht mehr wiederherstellen zu können, dürfte für die meisten Admins den Albtraum schlechthin darstellen. Das dürfte auch den IT-Spezialisten der Bundeswehr nicht anders gehen, denen dies mit besonders brisanten Informationen passierte: einer geheimen Datensammlung über Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Google Deutschland will sein E-Mail-Portal schließen, wenn es tatsächlich zur Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik kommen sollte. Peter Fleischer, bei Google Deutschland für den Datenschutz zuständig, teilte der Wirtschaftswoche mit, dass man das Angebot notfalls wieder schließen wird.
Rund 2,5 Wochen, nachdem EU-Datenschützer bemängelt haben, dass Google Suchanfragen sehr lange speichert, hat der Suchmaschinengigant nun geantwortet. In einem offenen Brief weist Google darauf hin, dass alle Server-Logs nach 18 bis 24 Monaten anonymisiert werden. Was danach mit diesen Daten passiert, verrät Google nicht.
In einem Bericht der Datenschützergruppe Privacy International wird das Datensammeln von Google scharf kritisiert. Als einziges aufgeführtes Unternehmen wurde das Verhalten von Google als "datenschutzfeindlich" eingestuft. Google selbst sieht keine Verfehlungen und erklärt alles damit, dass darüber bessere Funktionen für Google-Nutzer bereitstehen würden.
Die EU-Kommission hat ein Konsortium aus acht europäischen Organisationen und Unternehmen unter der Leitung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beauftragt, Anforderungen für ein europäisches Datenschutz-Gütesiegel zu erarbeiten und exemplarisch zu erproben. Das im Rahmen des Projekts "European Privacy Seal" (EuroPriSe) entstehende Gütesiegel soll bescheinigen, dass informationstechnische Angebote mit dem europäischen Recht im Einklang stehen.
EU-Datenschützer stören sich an der Speicherung von Suchanfragen durch Google. Möglicherweise verstoße der Suchmaschinengigant damit gegen EU-Datenschutzgesetze. Eine Stellungnahme von Google soll in den nächsten Wochen folgen.
Nach einem Bericht des Tagesspiegel wollen Politiker von SPD und Union eine Anpassung des Grundrechtskatalogs (Artikel 1 bis 19) vornehmen und ein neues Grundrecht für die Freiheit im Internet einführen. Die SPD verfolgt dabei jedoch etwas andere Ziele als die CDU.
Die Polizei im englischen Merseyside nimmt die erste britische Polizeidrohne in Betrieb. Ab Juni soll die Drohne aus Deutschland in der Luft die Polizei am Boden bei der Kriminalitätsbekämpfung unterstützen.
Die bayerische Justizministerin hat ihren Landeskollegen Bayerns Sexualstraftäterdatei HEADS vorgestellt. Die "Haft Entlassenen Auskunfts Datei Sexualstraftäter" soll helfen, rückfallgefährdete Täter besser zu überwachen und damit neue Taten bestmöglich zu verhindern. Ziel der Datei ist, den Informationsfluss zwischen Bewährungshelfern, Polizei und Justiz zu optimieren. Datenschützer sehen die umfangreichen Datensammlungen kritisch.
Die Online-Durchsuchung von Computern Verdächtiger wird immer mehr zum Zankapfel innerhalb der Koalition. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, fordert von der Union, die geplante gesetzliche Regelung "auf Eis zu legen", bis das Bundesverfassungsgericht über ein Landesgesetz entschieden hat, in dem der umstrittene Einsatz erlaubt wird.
Dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer "Dienstvorschrift" vom ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) stattfinden, ärgert die Grünen, die von dieser Anweisung offensichtlich nichts wussten, schreibt der Focus.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll nach dem Bekanntwerden der Praxis der Geheimdienste, PC-Durchsuchungen online durchzuführen, nun die Konsequenz gezogen und diese Herangehensweise untersagt haben, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Wie lange die Aussetzung gilt, wurde nicht bekannt.
Auf Antrag der FDP hat die Bundesregierung in einer Sitzung des Innenausschusses zugegeben, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer "Dienstvorschrift" vom ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) stattfinden würden. Die Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen reagierte mit scharfer Kritik und wirft den Verantwortlichen eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vor.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat den 21. Tätigkeitsbericht für 2005/06 vorgelegt. Der oberste Datenschützer betonte, dass seine Arbeit deutlich zugenommen habe und übte erhebliche Kritik an der Bundesregierung.
In Australien steht ein Gesetzentwurf über scharfe strafrechtliche Maßnahmen gegen das ausufernde Problem des Identitätsdiebstahls zur Debatte. Zeitgleich hat in den USA die von Präsident Bush eingesetzte "Arbeitsgruppe Identitätsdiebstahl" einen strategischen Plan zur Bekämpfung des Übels vorgelegt.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix spricht sich gegen die Einführung eines Bundesmelderegisters aus. Nachdem der Bund im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Melderecht erhalten hat, plane der Bund nun die zentrale Erfassung von rund 82 Millionen Bürgern.
Wie eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion an die deutsche Bundesregierung ergeben hat, ist noch nicht geklärt, wie eine mögliche Online-Durchsuchung technisch umsetzbar ist. Die entsprechende Antwort liegt Golem.de vor. Nachdem der Bundesgerichtshof im Februar 2007 Online-Durchsuchungen für unzulässig erklärt hat, will die Bundesregierung die Strafprozessordnung entsprechend ändern.
Die Britin Lynette Copland hat erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Überwachung ihrer Telefon-, E-Mail- und Internetkommunikation durch ihren Arbeitgeber geklagt, der damit sicherstellen wollte, dass die Kommunikationsmittel während der Arbeitszeit nicht privat genutzt werden.
Im Interview mit der "Tageszeitung" hat sich BKA-Präsident Jörg Ziercke dafür ausgesprochen, private Computer über das Internet zu durchsuchen. Die dafür notwendigen Maßnahmen würden keine Sicherheitslücken ausnutzen und seien unter anderem zur Terrorbekämpfung notwendig.
Nach einer Anfrage der FDP hält die Bundesregierung schon bisher Online-Durchsuchungen ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage für rechtmäßig. Der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff hatte eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Der erklärte nun zusammen mit der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz, dass die Regierung die Öffentlichkeit in der Diskussion um Online-Durchsuchungen bisher getäuscht habe.
Der jedes Jahr vom Chaos Computer Club (CCC) anlässlich der CeBIT verliehene Preis CCCeBIT geht dieses Mal an das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen für den so genannten Bundestrojaner. Damit werden die Pläne kritisiert, verdeckte Online-Durchsuchungen durchzuführen.
Bei jeder Suchanfrage sammelt Google fleißig Daten und hebt diese dauerhaft auf. Neben der Suchanfrage selbst zählen dazu die IP-Adresse und auch Cookie-Einstellungen. Nun soll sich dies ändern, nach einer gewissen Zeit sollen die Log-Daten künftig anonymisiert werden.
Die Pläne des Bundesinnenministeriums, verdeckte Online-Durchsuchungen durchzuführen, stoßen auf massive Kritik aus der IT-Sicherheitswirtschaft. Die in der Exportinitiative "IT Security made in Germany (ITSMIG)" zusammengeschlossenen 34 deutschen Anbieter lehnen die Pläne aus dem Innenministerium einhellig ab.
Statt Datenschutz als bürokratisches Hindernis anzusehen, sollte der Staat vielmehr fragen, wie er den Bürger vor einer überbordenden Überwachung schützen kann. So formulierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bei der Konferenz Datenschutz und Datensicherheit in Berlin seine Vorstellung davon, wie die Regierung darauf reagieren sollte, dass Technologien "uns immer überwachbarer machen".
Wie Microsoft kleinlaut per Blog einräumt, sammelt der Software-Gigant nicht nur bei der Lizenzprüfung per , sondern bei jeder Nutzung des Microsoft-Update-Dienstes. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein Update bis zum Ende geladen und installiert wird. Microsoft rechtfertigt diesen Schritt damit, den Dienst verbessern zu wollen.
Die Überlegungen des sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo (CDU), Daten von Sexualstraftätern im Internet zu veröffentlichen, wurden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, scharf kritisiert.
WiLife hat auf seiner Webseite eine Webcam in ungewöhnlichem Design vorgestellt. LukWerks Spy Camera sieht aus wie eine Digitaluhr. Sie soll mit einem mit 400 MHz getakteten Prozessor ausgestattet sein, der Bewegung verfolgen kann und für intelligentes Bildmanagement verantwortlich ist. Die Aufnahmen sollen mit maximal 640 x 480 Pixeln als Windows-Media-Videos (WMV-Dateien) abgespeichert werden. Einsatzgebiet: Privatwohnungen und kleine Firmen.
Die angekündigte neue Lizenzprüfung WGA Notification 1.7 von Microsoft wird nun verteilt und verhält sich anders als die Vorversionen. Selbst wenn die Einspielung der neuen Version vom Nutzer abgelehnt wird, werden Daten an Microsoft übermittelt. Der Software-Konzern beschwichtigt, dass damit lediglich die Qualität der Software verbessert werden solle.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries spricht sich gegen einen Schnellschuss bei heimlichen Online-Durchsuchungen aus. Sie stellt sich damit gegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der möglichst bald einen rechtlichen Rahmen für heimliche Online-Durchsuchungen schaffen will.
Datenschützer sind nicht moralisch höherwertig, weil sie mehr Gewicht auf die Freiheit legen und er kein schlechterer Mensch, weil er mehr Gewicht auf den Schutz vor Verbrechern lege, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Interview mit der taz.
Eine neue Version der beliebten Messaging-Software Skype liest keine Daten mehr aus dem BIOS des Rechners aus. Laut eines Skype-Mitarbeiters stammte diese Funktion nicht von seinem Unternehmen, sondern von einer zugekauften Software, die in Skype integriert wurde.
Der Eintrag einer Programmiererin in ihrem Blog sorgt derzeit für Schlagzeilen in der Online-Presse. Bei Experimenten mit einem 64-bittigen Windows hatte die Bloggerin herausgefunden, dass Skype beim Starten ein gut verstecktes und vor Zugriffen geschütztes Programm startet. Dieses liest Daten aus dem BIOS des Rechners aus - ob diese allerdings an die Skype-Server veschickt werden, ist derzeit noch unklar.
Nach der Verkündung eines Urteils des Bundesgerichtshofs, nach dem die heimliche Online-Durchsuchung von Computern eines Beschuldigten für nicht rechtens erklärt wurde, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Stellungnahme veröffentlicht. Er fordert eine baldige Gesetzesänderung.
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Für diese "verdeckte Online-Durchsuchungen" fehle es an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage, entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31. Januar 2007 (Az StB 18/06).
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Bayern spricht sich in seinem gerade erschienen Tätigkeitsbericht 2005/2006 deutlich gegen die inzwischen in zahlreichen Dateien gesammelten persönlichen Daten der Bürger aus. Die zunehmende Vernetzung berge zahlreiche Gefahren, für die der Datenschützer unter anderem die GEZ als Beispiel anführt.
Samsung TechWin entwickelt mit Fördergeldern Südkoreas einen Wachroboter, der zur Objektsicherung eingesetzt werden soll. Das Besondere an dem Gerät, das wie ein Roboter aus einem Science-Fiction Film aussieht, liegt nicht so sehr in seinem Design, sondern vielmehr in seiner Ausstattung. Neben Aufklärungssensoren kann es auch mit einem Sturm- oder einem leichten Maschinengewehr ausgerüstet werden und damit Ziele bekämpfen.
Wie das Sicherheitsunternehmen Finjan mitteilt, hatte Google Daten von Nutzern frei zugänglich gehabt, die Phishing-Seiten an den Suchmaschinengiganten geliefert haben. Auf der betreffenden Webseite sollen Login-Daten samt Passwörtern einsehbar gewesen sein. Google soll den Fehler mittlerweile korrigiert haben.
In einer gemeinsamen Erklärung haben sich Bürgerrechtler, Medienverbände und Wirtschaftsvertreter erneut gegen den kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geäußert und vor dessen Folgen für die Gesellschaft gewarnt. Im Rahmen einer Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist vorgesehen, Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden zwecks verbesserter Strafverfolgung auf Vorrat zu speichern.
Die Bundesregierung soll zusammen mit den EU-Partnern gegenüber den USA darauf hinwirken, dass die bisherige Praxis des Transfers von Daten über den Zahlungsverkehr an die Vereinigten Staaten unterbunden wird und dauerhaft unmöglich gemacht wird. Dies verlangen Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag zum so genannten SWIFT-Fall.
Auf Anfragen der FDP und der Linksfraktion zur Rechtmäßigkeit von "Online-Durchsuchungen" auf PCs ohne Unterrichtung des Besitzers kann die Bundesregierung derzeit noch keine eindeutigen Aussagen machen. In einer Mitteilung vom 10. Januar 2007 heißt es dazu, dass die Regierung selbst bis zu einer noch ausstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) keine Stellungnahme abgeben wolle.
Dank einer engen Zusammenarbeit mit der deutschen Kreditkartenwirtschaft konnten das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Halle einen "bedeutenden Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografie" vermelden. Insgesamt 322 deutsche Tatverdächtige wurden ermittelt, die über eine im Ausland betriebene Website per Kreditkarte kinderpornografisches Material bezogen.
Auch dieses Jahr hat der Chaos Computer Club auf dem 23. Chaos Communication Congress wieder den Rahmen für zahlreiche Vorträge und Workshops geschaffen und die Veranstalter ziehen ein positives Fazit. Der Blick in die Zukunft prophezeit ein spannendes Jahr und zunehmende Nutzung von Überwachungstechnik bei zugleich sinkender Hemmschwelle. Dementsprechend kamen Forderungen auf, eine umfangreiche Politikerüberwachung als vertrauensbildende Maßnahme einzuführen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat Plänen der Bundesregierung widersprochen, die unbemerkte Durchsuchung von privaten PCs über das Internet zu legalisieren. In einem Interview hatte zuvor Innenminister Schäuble erneut ein entsprechendes Gesetz gefordert.
Die Europäische Kommission verlangt von den deutschen Bundesländern, innerhalb von zwei Monaten die "völlige Unabhängigkeit" ihrer Datenschutzbehörden herzustellen. Andernfalls drohe Deutschland laut dem Jurist und Bürgerrechtler Patrick Breyer eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.
Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes beschlossen. Demnach dürfen die Behörden auch mit rechtlicher Deckung private Computer unerkannt überwachen.
Die Pläne der Bundesregierung, künftig auch den elektronisch erfassten Fingerabdruck im Reisepass zu integrieren, stößt bei der Opposition auf herbe Kritik. Die innenpolitische Sprecherin Silke Stokar und Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnen die Aufnahme von Fingerabdrücken als ein Sicherheitsrisiko für den Passinhaber.
In Malaysia werden jeden Tag rund 30 Fahrzeuge gestohlen, die meisten davon aus dem gehobenen Preissegment. Mit RFID-Tags in den Kennzeichen neu zugelassener Fahrzeuge will das Land die Fahrzeuge nun automatisch erfassen. Wie die New Strait Times aus Malaysia berichtet, sollen dazu die winzigen Mikrosender in versiegelte Kennzeichen eingebettet werden. Sie enthalten Informationen über den Halter und das Fahrzeug.
Einem Bericht der taz zufolge hat der Bundesgerichtshof die bisher bereits mehrfach eingesetzte Praxis für illegal erklärt, die Festplatte eines Verdächtigen über seine Internetverbindung zu durchsuchen. Die Bundesregierung plant jedoch, die bisherige Gesetzeslage zu ändern, um die Online-Durchsuchungen legal zu machen.
Das BKA soll nach dem Willen des Bundesinnenministeriums künftig verdächtige Computer über das Internet ausspähen dürfen. Die Ermittler sollen online auf Rechner zugreifen und die Festplatte durchsuchen dürfen, beispielsweise bei Verdacht auf Landesverrat. Die Polizei mache dies schon heute, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Auch 2006 findet der Chaos Communication Congress des Chaos Computer Clubs (CCC) wieder vom 27. bis 30. Dezember im Berliner Congress Centrum statt. Nun wurde das Programm für den 23C3 veröffentlicht, in dem wie immer neben technischen Themen auch Politik und der Schutz der Privatsphäre einen Platz haben.