Bundestagswahl: Ideologischer Kampf um die Nutzerdaten
Der Streit über die Speicherung und Abfrage von Nutzerdaten geht auch im Wahlkampf weiter. Sogar die Enthüllungen von Edward Snowden haben wenig an den widerstrebenden Positionen der Parteien zur inneren Sicherheit geändert. Teil 3 unserer Serie zu den Wahlprogrammen.

Wenn es eine innenpolitische Konstante in der zurückliegenden schwarz-gelben Koalition gegeben hat, dann war es der Streit über die Speicherung von Telekommunikationsdaten. Während die Union eine Auswertung von Verbindungsdaten als unabdingbar für die Bekämpfung schwerer Verbrechen erachtet, lehnt die FDP die anlasslose Speicherung der Daten weiter ab. Unterstützung erhalten CDU/CSU in den Wahlprogrammen nur von der SPD. Entscheidend wird nach der Wahl aber sein, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Klage gegen die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entscheidet.
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In der Posse um die angebliche Abkehr der Union von der Vorratsdatenspeicherung hat CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe klargestellt, dass seine Partei "inhaltlich und substanziell" an den Plänen festhält. "Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann", steht im Programm. Neben der FDP sprechen sich Grüne, die Linke und Piraten gegen die verdachtslose Speicherung der Kommunikationsdaten aus. "Bürgerrechtsfeindliche Gruselstücke wie die Vorratsdatenspeicherung oder die heimliche Onlinedurchsuchung von Computern haben in einer freien, rechtsstaatlichen Gesellschaft keinen Platz", schreiben beispielsweise die Grünen.
SPD mit unklarem Konzept
Wie man die Zustimmung zu den Speicherplänen möglichst verklausuliert formuliert, zeigt die SPD: "Den Umgang mit Verbindungsdaten werden wir auf die Verfolgung schwerster Straftaten beschränken." Da der "Umgang" mit Daten deren Speicherung voraussetzt, hält die SPD mit anderen Worten an der anlasslosen Speicherung fest und lehnt die Umsetzung der bestehenden EU-Richtlinie nicht ab. Das haben jüngst auch Diskussionen mit den SPD-Politikerinnen Brigitte Zypries und Gesche Joost gezeigt. Allerdings will sich die SPD auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Richtlinie wieder geändert wird - sollte sie vor Gericht überhaupt Bestand haben.
Schon im schwarz-gelben Koalitionsvertrag von 2009 war die Datenspeicherung von einem Gerichtsurteil abhängig gemacht worden. "Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken." Bei Regierungsbündnissen mit Beteiligung von FDP, Grünen und Linke könnte die Formulierung ähnlich lauten, wobei der EuGH in diesem Fall als entscheidende Instanz angesehen würde. Eine große Koalition könnte die Vorratsdatenspeicherung hingegen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorläufig wieder einführen. Unabhängig von der Koalition könnte nach dem EuGH-Urteil versucht werden, auf europäischer Ebene die Richtlinie im Sinne der jeweiligen Regierung nachzuverhandeln.
Bestandsdatenauskunft kaum noch Thema
Auch bei der Bestandsdatenauskunft hängt die weitere Entwicklung von einem Gerichtsverfahren ab. Im März hat die schwarz-gelbe Koalition die Abfrage der Nutzerdaten neu geregelt, was von der SPD im Bundesrat nicht gestoppt wurde. Kein Wunder, dass für diese drei Parteien das Thema erledigt scheint und sich dazu nichts in den Programmen findet. Hingegen sprechen sich Grüne und Linke explizit gegen die Behördenabfragen aus. "Die massive Ausweitung der Bestandsdatenauskunft, die von CDU/ CSU, FDP und SPD vorangetrieben wurde, lehnen wir ab", schreiben die Grünen.
Die Piraten wollen mit einem sogenannten Freiheitspaket "unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre" wieder aufheben, erwähnen die Bestandsdatenauskunft aber nicht eigens. Allerdings haben die Piraten-Politiker Patrick Breyer und Katharina Nocun ohnehin schon eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Neuregelung eingereicht. Sollte diese Erfolg haben, müsste sich auch die neue Regierung wieder mit dem Thema beschäftigen. Bei einer Regierungsbeteiligung der Grünen könnte die Datenabfrage auch schon in den Koalitionsverhandlungen zum Thema werden. Aber auch für diesem Fall scheint es sinnvoll, den Ausgang der Piraten-Klage abzuwarten, zumal dieser gute Erfolgschancen eingeräumt werden.
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Positionen zu Cybercrime und Bewertung |
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Die Mehrheit hört leider auf die Medien bzw. lässt sich entsprechend (de-)motivieren...
Das musst du schon selber tun. Entweder durch Wählen von anderen Parteien. Durch...
warum niemals vergreiste Politiker? Also jene welche anscheinend nur solange auf ihren...