Fisa-Gericht: Verbindungsdaten sind in den USA rechtlich ungeschützt

Das US-Geheimgericht Fisc hat ein Dokument veröffentlicht, das den rechtlichen Status von Verbindungsdaten zu Telefongesprächen in den USA beschreibt. Diese sind demnach nicht Teil der Privatsphäre und dürfen ohne richterliche Anordnung an Behörden wie Geheimdienste übergeben werden.

Artikel veröffentlicht am ,
US-Geheimdienstchef James Clapper
US-Geheimdienstchef James Clapper (Bild: Saul Loeb/AFP/Getty Images)

Nach Meinung des Geheimgerichts Fisc sind Verbindungsdaten wie jene, die bei Telefonaten anfallen, nicht von einem Recht auf Privatsphäre geschützt. Dies geht aus einem freigegebenen Dokument (PDF) des Gerichts hervor. Das Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) ist die Kammer, die im Geheimen Anfragen von Geheimdiensten und anderen Behörden behandelt.

Im konkreten Fall hatte die Bundespolizei FBI eine Anfrage zur Übermittlung von Verbindungsdaten gestellt, die wie üblich nur 90 Tage gültig sein sollte. Innerhalb dieser Zeit kann das FBI aber alle Datensätze einer Telefongesellschaft auswerten, eine richterliche Genehmigung für einen einzelnen Anschluss - oder einen einzelnen US-Bürger - ist nach Auffassung des Fisc nicht nötig.

Das Gericht erläutert das mit Verweisen auf Präzedenzfälle der Rechtsprechung in den USA und kommt zu dem Schluss, dass Verbindungsdaten nicht schutzwürdig sind. Sie würden ohnehin, unter anderem zum Erstellen von Rechnungen, bei Telefongesellschaften zentral gespeichert. Daher müssten die Bürger sowieso damit rechnen, dass Behörden Zugriff auf diese Daten erlangen könnten. Die ausführliche Erläuterung auf 46 PDF-Seiten, die vergleichsweise wenige Schwärzungen aufweisen, hält die zuständige Richterin wegen des "großen öffentlichen Interesses" für nötig. Die Entscheidung stammt vom 29. August 2013.

Weitreichender als deutsche Vorratsdatenspeicherung

Dieses Interesse, insbesondere an der Behandlung von Verbindungsdaten, ist in den USA besonders groß. Zuerst sorgten dort Anfang Juni 2013 Berichte auf Basis der Unterlagen von Edward Snowden für Empörung, welche Verbindungsdaten von US-Bürgern betrafen. Erst kurz danach wurde auch die Onlineüberwachung durch die NSA mittels des Programms Prism bekannt.

US-Geheimdienstdirektor James Clapper begrüßte laut einem Bericht des Guardian die Stellungnahme des Gerichts. Sie belege, dass "das Sammeln von Verbindungsdaten zu Telefonaten sowohl rechtmäßig wie verfassungsgemäß" sei.

Wenn die Regelung des Gerichts in den USA Bestand hat, geht die Überwachung von Telefonverbindungsdaten in den USA weit über die bis 2010 in Deutschland praktizierte Vorratsdatenspeicherung hinaus. Diese sah eine Abfrage nur im Einzelfall nach richterlicher Anordnung vor. In der Praxis der US-Behörden können sich diese in einem nichtöffentlichen Verfahren eine 90 Tage gültige Generalvollmacht für alle Verbindungsdaten besorgen, die sie jederzeit erneuern können.

Für weitere Hintergründe zur NSA-Affäre aktualisiert Golem.de fortlaufend diese beiden Artikel:

Chronologie der Enthüllungen

Glossar zur NSA-Affäre

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User_x 20. Sep 2013

stimmt, nach dem umzug kam direkt die werbung für das skl-fernsehlos... woher haben die...

xerox 19. Sep 2013

Wenn ein Ami Amok läuft oder ähnliches haben alle eine psychische Störung, weil ein Ami...

ploedman 19. Sep 2013

die Daten nicht an die Musik, Film etc. Industrie verkaufen, wundert mich schon. Denn...

Charles Marlow 18. Sep 2013

konnte man schon immer jede Demokratie aus den Angeln heben.



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