Bundestagswahl: Die große Ratlosigkeit beim Urheberrecht
Teilen und Teilhabe sind für netzaffine Menschen zum Alltag geworden - obwohl dabei vieles den aktuellen Urheber- und Nutzungsrechten widerspricht. Die Parteien haben das erkannt, tun sich aber in der Mehrzahl mit umfassenden Reformen schwer.

In den Programmen zur Bundestagswahl 2013 schreiben die Parteien häufig, dass das Urheberrecht modernisiert werden müsse. Die Vorschläge reichen von einer Festschreibung des Rechts auf Privatkopie (FDP) bis zur Legalisierung von Tauschbörsen (Linke, Piraten). Auch das von der schwarz-gelben Koalition trotz heftigen Widerstands beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird in den Programmen thematisiert.
- Bundestagswahl: Die große Ratlosigkeit beim Urheberrecht
- Die FDP definiert die Privatkopie genau
- Linke und Piraten wollen Tauschbörsen legalisieren
Am wenigsten hat zu diesen Themen die CDU zu sagen. Die Partei stellt lediglich fest, dass die Digitalisierung neue Fragen auch beim Urheberrecht aufwirft, um dann klarzustellen: "Auch im digitalen Zeitalter gilt der Anspruch des Urhebers auf Schutz seines geistigen Eigentums." Das hätten die Nutzer zu respektieren: "Das Urheberrecht muss zugleich von den Nutzern verstanden und akzeptiert werden sowie Antworten auf die veränderten digitalen Anwendungsmöglichkeiten geben." (S. 106)
Wie diese Antworten aussehen sollen, erklärt die Union nicht näher, sondern verweist nur allgemein auf eine "Weiterentwicklung" des Urheberrechts. Dabei nennt die Partei die Privatkopie, aber ohne zu sagen, was geändert werden soll. Konkret wird die CDU nur beim Urheberrecht für wissenschaftliche Arbeiten (S. 42). Wenn diese mit staatlicher Förderung erstellt wurden, sollen sie "nach einer angemessenen Zeit für alle Bürger frei zugänglich werden".
SPD will generelle Reform
Von einer generellen "Reform des Urheberrechts" spricht dagegen die SPD. Die Interessen von Urhebern und Nutzern sollen dabei "zum Ausgleich" gebracht werden. Ähnlich wie bei der CDU ist die SPD überzeugt: "Auch in der digitalen Welt müssen Urheber einen wirtschaftlichen Ertrag aus der Nutzung ihrer Werke ziehen können." (S. 63). Auch die Sozialdemokraten machen dabei aber keine eindeutigen Vorschläge zu Verbesserungen für die Nutzer.
Vielmehr tritt die SPD dafür ein, dass Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß konsequent verfolgt werden sollen - Verfahren wie das gegen Kino.to dürften dabei eine Rolle gespielt haben. Die bisher in einigen europäischen Staaten üblichen Maßnahmen gegen die Anwender lehnt die Partei ab: "Dazu bedarf es keiner flächendeckenden Inhaltefilterung des Datenstroms, keiner Internetsperren und auch keiner Androhung einer individuellen Sperrung des Internetzugangs." (S. 63). Stattdessen will die Partei die wörtlich "illegale Plattformen" genannten Angebote durch Druck auf Werbetreibende und Zahlungsdienstleister stillegen.
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Die FDP definiert die Privatkopie genau |
ich habe dich nicht zwangsläufig gemeint, in de4 mobilansicht steht ein kommentar untee...
ja nur wenn ich 20 cds an freunde verteile ohne dafür geld zu nehmen und ich die leute...
naja das problem ist vielschichtig, illegal ist z.B. eigentlich nur gewerbliches...
Naja das ist Relativ, das nutzen einer Tauschbörse ist vileleicht nicht illegal solange...