ePrivacy-Richtlinie: Stillstand bei der Cookie-Bändigung

Eigentlich dürfen Werber Cookies nur dann auf den Rechnern der Nutzer ablegen, wenn diese zugestimmt haben. Eine entsprechende Richtlinie der EU wurde vor vier Jahren verabschiedet. Umgesetzt werden sollte sie vor zwei Jahren. In Deutschland hat sich bis heute nichts getan.

Artikel veröffentlicht am , Christiane Schulzki-Haddouti
ePrivacy-Richtlinie: Stillstand bei der Cookie-Bändigung
(Bild: Katrin Morenz/CC BY-SA 2.0)

"Stillstand" beim Cookie-Paragraph konstatiert Peter Schaar, Deutschlands oberster Datenschützer. Er meint die Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie der Europäischen Union. Sie sieht vor, dass Werbetreibende Cookies nur dann auf Rechnern ablegen dürfen, wenn die Nutzer ausdrücklich zugestimmt haben. Vor vier Jahren verabschiedet, ist die Richtlinie in Deutschland bis heute nicht umgesetzt worden.

Inhalt:
  1. ePrivacy-Richtlinie: Stillstand bei der Cookie-Bändigung
  2. Keine Ausnahme für Werbecookies

Die Folge: Die Internetwirtschaft agiert wie sie will - Cookies werden gesetzt und Nutzer müssen mit verschiedenen Tools wie Abine, Collusion, BetterPrivacy oder der Fraunhofer-Tracking-Protection-List ihren Rechner aufräumen, wenn sie nicht wollen, dass ein aussagekräftiges Werbeprofil von ihnen erstellt wird.

In Deutschland geschieht nichts, weil das Bundeswirtschaftsministerium die Umsetzung der Richtlinie blockiert. Es ist der Auffassung, dass für das Setzen eines Cookies schon immer eine Einwilligungserfordernis aus dem Telemediengesetz abzuleiten war. "Eine Position, die weder durch den Wortlaut noch durch die Begründung des Telemediengesetzes gestützt wird", sagt Datenschützer Schaar. Sie widerspreche auch der langjährigen Praxis der Aufsichtsbehörden. Die Datenschutzbehörden sind denn auch der Ansicht, dass das Gesetz für die Cookie-Regelung geändert werden muss.

Andere Länder - andere Umsetzungen

Umgesetzt wird die ePrivacy-Richtlinie in Europa recht unterschiedlich. Einige Länder wenden eine Widerspruchslösung an, andere eine Einwilligungslösung. In Großbritannien etwa werden die Anforderungen nur unvollständig umgesetzt. So dürfen Tracking- und Analyse-Cookies gesetzt werden, bevor der Nutzer eingewilligt hat. Allerdings wird auf das Setzen von Cookies auf den Webseiten direkt hingewiesen - anders als in Deutschland, wo gar nichts passiert.

Die europäische Artikel-29-Gruppe der Datenschützer erarbeitet zurzeit Hinweise, wie eine deutliche Einwilligung umgesetzt werden kann, um eine einheitliche Anwendung zu erreichen. Als konform mit dem Europarecht gilt nur eine Lösung, bei der das "Do not track" im Header eines Browser-Befehls verbindlich ist und das Setzen von Cookies und das Erheben von Daten für Werbezwecke verhindert. Das muss zudem für alle Anbieter gelten, unabhängig davon, ob sie eine besuchte Website oder Werbung anbieten.

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Keine Ausnahme für Werbecookies 
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mgutt 11. Sep 2013

Stern etc. setzen keine? Habe die keine Werbung eingebaut oder wie?

mgutt 11. Sep 2013

Höchstens eins ist aber auch Wunschdenken. Gerade wer Werbung eingebaut hat weiß meist...

ein_user 02. Sep 2013

Thx, ein Addon mit genau dieser Funktionalitaet hab ich schon lange vergeblich gesucht...

Spaghetticode 01. Sep 2013

Nun haben wir diese EU-Richtlinie, und was haben wir davon? Nichts, stattdessen werden...



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