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Verbraucherschutz

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Noyb-Gründer Max Schrems: freie oder nordkoreanische Wahl? (Bild: Joe Klamar/AFP/Getty Images) (Joe Klamar/AFP/Getty Images)

Zwangszustimmung: Erste Klage nach DSGVO gegen Google und Facebook

Nur wer der Datenverarbeitung vollständig zustimmt, darf den Dienst auch weiter nutzen - so haben sich das die großen Internetunternehmen vorgestellt. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems sieht das anders. Die von ihm gegründete Organisation Noyb hat Beschwerde gegen Google sowie Facebook und dessen Dienste Instagram und Whatsapp nach der DSGVO eingereicht.