Verbraucherschutz: 1&1 darf Router-Wahl nicht einschränken
Bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet stellt 1&1 seine zukünftigen Kunden vor eine Router-Wahl - ansonsten kann der Vertrag nicht ohne weiteres abgeschlossen werden. Das ist nicht zulässig, wie das Landgericht Koblenz entschieden hat.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen den Netzanbieter 1&1 geklagt. Das Landgericht Koblenz hat den Verbraucherschützern in ihrer Einschätzung recht gegeben, dass 1&1 seine künftigen Kunden irreführend vor die Wahl stellt, einen bestimmten Router zu ihrem DSL-Vertrag auswählen zu müssen.
"Internetdienstleister dürfen ihren Kunden keinen bestimmten Router aufzwingen", sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim VZBV. "Deshalb ist es irreführend, wenn ein Unternehmen suggeriert, für die Nutzung seiner Tarife müssten die Kunden einen der angebotenen Router mitbestellen."
Will ein Nutzer auf der Webseite von 1&1 einen DSL-Vertrag abschließen, wird er dazu aufgefordert, aus einer Liste von Routern zu wählen. Dazu bekommt der Nutzer den Hinweis, dass er einen der folgenden Router benötige. Das ist so nicht richtig, da die Tarife aufgrund der im Telekommunikationsgesetz festgelegten freien Routerwahl auch mit anderen Geräten funktionieren.
Formulierung auf der Webseite erweckt falschen Eindruck
Laut dem Gericht erweckt 1&1 aufgrund der Formulierung auf seiner Webseite allerdings den Eindruck, dass tatsächlich einer der Router notwendig sei. Dieser Eindruck werde noch dadurch verstärkt, dass der Bestellvorgang ohne eine Gerätewahl nicht fortgesetzt werden könne. An der Einschätzung des Gerichts ändert auch die Tatsache nichts, dass künftige Kunden den kostenlosen 1&1-Router wählen können.
1&1 hatte vor Gericht erklärt, dass an anderer Stelle darauf hingewiesen wird, dass auch andere Router verwendet werden können. Kunden könnten auch über die Hotline weitere Informationen erhalten. Dem Gericht genügte das offenbar nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, 1&1 kann noch Beschwerde einlegen.
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