Verbraucherschutz: Vodafone-Pass muss auch im EU-Ausland gelten
Wer einen Vodafone-Tarif mit Vodafone-Pass hat, kann bestimmte Apps ohne Anrechnung auf das Datenvolumen nutzen. Das ging bisher nur in Deutschland, muss aber auch für das EU-Ausland gelten, hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mit einer Klage gegen Vodafone teilweise Erfolg gehabt. Der Netzanbieter muss seinen Vodafone-Pass in der jetzigen Form auch im EU-Ausland anbieten und darf die Vorteile nicht nur auf Deutschland beschränken.
Einige Vodafone-Tarife beinhalten den sogenannten Vodafone-Pass, mit dem bestimmte Apps verwendet werden, ohne dass die Datennutzung auf das vereinbarte monatliche Datenvolumen angerechnet wird. Zur Verfügung stehen ein Video-Pass, ein Musik-Pass, ein Social-Pass und ein Chat-Pass. Wählt der Nutzer beispielsweise den Video-Pass, kann er unterwegs Streaming-Videos schauen, ohne sein Datenvolumen anzutasten.
Bisher ist es so, dass dies allerdings nur in Deutschland gilt; befindet sich der Kunde im EU-Ausland, gilt der Vodafone-Pass nicht mehr und die Daten werden angerechnet. Das verstößt nach Ansicht des Landesgerichts Düsseldorf gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO), derzufolge Kunden ihre Tarife im EU-Ausland genauso nutzen können wie im Inland, ohne mehr zahlen zu müssen. Vodafone darf den Geltungsbereich entsprechend nicht auf Deutschland begrenzen.
Außerdem verurteilte das Gericht Vodafone zur Unterlassung irreführender Werbung. Der Netzanbieter hatte bei der Werbung für den Vodafone-Pass nicht deutlich genug erwähnt, dass die Datennutzung von Sprach- und Videotelefonie, Werbeanzeigen sowie externen Links nicht enthalten ist. Diese Informationen gab es nur in einer Fußnote der Preisliste und den FAQ.
Kein Einwand gegen Hotspot-Verbot
Die Hotspot-Regelung des Vodafone-Passes darf der Anbieter hingegen beibehalten, der VZBV scheiterte hier mit einer Klage. Es ist demnach weiterhin nicht möglich, den Vodafone-Pass in Verbindung mit einem Hotspot zu verwenden. Videos dürften Kunden nur auf dem Gerät nutzen, das die SIM-Karte enthält und beispielsweise nicht auf einem Notebook oder Tablet, das über einen Hotspot mit dem Internet verbunden ist.
Gegen das Urteil kann Vodafone noch Berufung einlegen, es ist entsprechend noch nicht rechtskräftig.
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Also ich weiß nicht wo ihr die kurze Liste her habt, aber bei mir sind da viel mehr...
Das können die Anbieter schon nachvollziehen seit es diese Hotspots in Android gibt. Ich...
Stimmt leider NICHT. Stream On gilt nur in Deutschland. https://www.telekom.de/hilfe...
Der Vergleich hinkt ziemlich. Die Netzneutralität kümmert sich NUR! um das Versenden...