Telekommunikation: Anrufe und SMS ins EU-Ausland erhalten Preisobergrenze
Unangenehme Überraschungen bei Anrufen ins EU-Ausland sollen bald nicht mehr möglich sein. Ab dem 15. Mai 2019 gilt für Anrufe und SMS in andere EU-Länder eine Preisobergrenze - vorerst jedoch nicht automatisch.

In dieser Woche starten Preisobergrenzen für Telefonate ins EU-Ausland. Für Anrufe von Deutschland zu einer anderen Rufnummer im EU-Ausland fallen ab dem 15. Mai 2019 maximal 19 Cent pro Telefonminute netto an, mit Mehrwertsteuer sind es 22,6 Cent. Der SMS-Versand wurde auf maximal 6 Cent netto festgelegt, das sind mit Mehrwertsteuer 7,1 Cent pro Nachricht.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Mobilfunk oder das Festnetz verwendet wird. Das EU-Parlament hatte diese Regelung Mitte November 2018 beschlossen.
Die neuen EU-weiten Preisobergrenzen gehören zur sogenannten Intra-EU-Kommunikation, sind also gesondert zur EU-Roaming-Verordnung, bei der alle Leistungen eines Mobilfunktarifs ohne Aufpreis mit ins EU-Ausland genommen werden können. Wer Urlaub in einem EU-Ausland macht und von dort zu Hause anruft, hat bei einer gebuchten Telefonflatrate keine weiteren Kosten. Bei der neuen Regelung geht es um Anrufe von Deutschland in ein anderes EU-Ausland.
Automatischer Wechsel erst Mitte Juli
Die neue Preisobergrenze tritt zwar ab dem 15. Mai 2019 in Kraft, die Anbieter haben aber noch bis Mitte Juli 2019 Zeit, Tarife automatisch entsprechend umzustellen. Wer als Kunde spezielle Tarifpakete für Auslandstelefonate gebucht hat, sollte sich genau anschauen, ob diese Pakete preisgünstiger sind oder die aktuelle Regelung weniger kostet. Bei Bedarf muss der Kunde beim Anbieter einen Wechsel veranlassen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt, dass mit der Regelung der europäische Binnenmarkt gestärkt werde. "Überteuerte Anrufe und SMS aus dem deutschen Netz ins EU-Ausland gehören bald der Vergangenheit an", sagt Susanne Blohm, Referentin des Teams Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband. "Preise sollten nicht davon abhängen, ob ein Dienst im Inland erbracht wird oder eine Grenze überschreitet."
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte sich nach eigenen Angaben im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass bei der Bepreisung von Anrufen und Nachrichten vom EU-Inland ins EU-Ausland der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gelten müsse. Die Preise für Gespräche und Nachrichten sollten demnach gleich sein, unabhängig vom Ziel des Anrufs oder der SMS, wenn dieses in der EU liegt.
"Die neue Regelung ist zwar ein Kompromiss, da Inlandskosten für Gespräche immer noch günstiger sein können. Wegen der teilweise hohen Kostenersparnis ist die Regelung für Verbraucher aber grundsätzlich positiv zu bewerten", so Blohm. Die Bundesregierung erarbeitet in einem Referentenentwurf derzeit nationale Sanktionsmöglichkeiten für Anbieter, die gegen die neuen Regeln verstoßen.
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Schiffe und Satellitenverbindungen? Kostenpflichtige Nummern im Niger für 3 Euro die...
Ja, da entblößt sich die Argumentation der EU.
Die Anbieter machen doch größtenteils auch alle mittlerweile VoIP. Und kassieren...
Ja, aber irgendwie muss man dir doch das Geld aus der Tasche ziehen ;)