Nutzungsbedingungen: Verbraucherschützer mahnen fünf E-Scooter-Dienste ab

Verleihdienste von elektrischen Tretrollern wollen nach Ansicht von Verbraucherschützern die Risiken ihrer Angebote in unzulässiger Weise auf Nutzer abwälzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) hat nach eigenen Angaben(öffnet im neuen Fenster) inzwischen fünf Anbieter wegen entsprechender Klauseln in ihren Nutzungsbedingungen abgemahnt. "So sollen Kunden mitunter für Schäden aufkommen, die sie nicht verschuldet haben" , sagte Rechtsreferentin Kerstin Hoppe und fügte hinzu: "Zudem lehnen die Anbieter oft jede Verantwortung für den Zustand der E-Roller ab und wollen nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniert."
Zu den abgemahnten Anbietern gehören demnach die Jump Bicycles GmbH, die LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), die Tier Mobility GmbH und die VOI Technology Switzerland AG. Insgesamt 85 Klauseln sind nach Auffassung der Verbraucherschützer unzulässig. Kunden würden vor allem durch die Haftungsregelungen benachteiligt. Wer einen E-Scooter "auf eigene Gefahr" miete, hafte bei kundenfeindlichster Auslegung unabhängig von seinem Verschulden für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl entstünden. So dürften vom Konto des Nutzers alle Kosten eingezogen werden, die nach Ansicht des Verleihers vom Kunden verursacht wurden. Dazu zählten auch Forderungen von Dritten.
Unterlassungserklärung abgegeben
Zudem garantierten die Anbieter teilweise weder einen verkehrssicheren Zustand der Roller noch funktionierende Akkus. Einige wälzten ihre Pflicht zur regelmäßigen Wartung und Inspektion sogar vollständig auf die Kunden ab und verpflichteten diese, vor jedem Fahrtantritt unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus sorgfältig auf etwaige Mängel zu überprüfen. Dabei könnten Verbraucher die geforderte Inspektion in der Regel gar nicht fachgerecht ausführen.









Dem VZBV zufolge hat Circ die geforderte Unterlassungserklärung bereits abgegeben. Tier habe seine Bedingungen geändert. Andere Anbieter hätten signalisiert, dass sie ihre Klauseln änderten und die geforderte Unterlassungserklärung abgeben wollten. Anderenfalls will der Verband seine Forderungen vor Gericht durchsetzen.
Ähnliche Klauseln hatte der Automobilverband ADAC bereits im vergangenen Jahr beim Verleih elektrischer Roller moniert(öffnet im neuen Fenster) . Dabei hatte der Verband unter anderem hohe Selbstbeteiligungen von bis zu 500 Euro im Schadensfall festgestellt. Kritisiert wurde darüber hinaus die sogenannte Umkehr der Beweislast, wonach der Kunde im Schadenfall beweisen muss, dass er den Schaden nicht verursacht hat.
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