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Urheberrecht

24 Prozent mehr Angriffe im Netz als normal (Bild: Akamai) (Akamai)

DDoS-Angriff: Anonymous rächte Megaupload per LOIC

Die Schließung des Filehosters Megaupload hat Anonymous in Rage versetzt. Das Kollektiv reagiert mit massiven DDoS-Angriffen auf Websites von FBI, US-Justizministerium, der US-Musik- und Filmindustrie sowie von einigen Plattenfirmen. Es war mit 5.636 Beteiligten der bisher größte Angriff von Anonymus dieser Art.
Protest gegen Sopa und Pipa (Bild: Wikipedia) (Wikipedia)

Sopa: Wikipedia, Wordpress & Co. streiken

Die für den heutigen Mittwoch angekündigten Proteste gegen die US-Gesetze Sopa und Pipa haben begonnen. Websites wie Wikipedia, Wordpress.org und BoingBoing sind schwarz, andere wählen eine etwas weniger drastische Art des Protests.
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Das Samba-Projekt hat den Patch eines Microsoft-Mitarbeiters erhalten. (Bild: Samba) (Samba)

SMB: Microsoft verbessert Samba

Das Samba-Projekt hat einen Patch eines Microsoft-Mitarbeiters erhalten - ein Zeichen dafür, dass sich das Verhältnis zwischen Microsoft und dem Samba-Projekt in den vergangenen Jahren gewandelt hat.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bild: Tobias Schwarz/Reuters) (Tobias Schwarz/Reuters)

Abmahnungen: Justizministerin gegen Abmahnindustrie

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will der Abmahnindustrie das Leben schwerer machen und vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie eBay oder Amazon Handel treiben, vor überzogenen Abmahnkosten schützen.
Perlentaucher darf Buchkritiken zusammenfassen. (Bild: Perlentaucher) (Perlentaucher)

Perlentaucher-Urteil: FAZ und SZ scheitern weitgehend

Nach rund fünf Jahren Streit zwischen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung auf der einen Seite und dem Perlentaucher auf der anderen Seite hat das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt: Das Geschäftsmodell des Perlentauchers ist rechtskonform.
Premier League unterliegt vor dem EuGH. (Bild: Nigel Roddis/Reuters) (Nigel Roddis/Reuters)

Urteil: EuGH öffnet Fußball-Pay-TV-Markt in der EU

Exklusivverträge über die Ausstrahlung von Fußballspielen in einzelnen EU-Staaten stellen einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht dar. Der grenzüberschreitende Vertrieb von Pay-TV-Decoderkarten darf nicht verboten werden, hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden.