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Urheberrecht: Italien arbeitet an One-Strike-Modell

Geht es nach einem Gesetzesvorschlag von Silvio Berlusconis Volkspartei, bekommt Italien die härteste europäische Regelung gegen Urheberrechtsverstöße im Internet: ein illegaler Download, dann ist Schluss.
/ Nico Ernst
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Der digitalen Bürgerrechtsorganisation " Scambio Etico(öffnet im neuen Fenster) " (dt.: Ethischer Meinungsaustausch) zufolge planen einige italienische Parlamentarier der Berlusconi-Partei eine umfassende Regelung gegen Rechtsverstöße im Internet. Ein Sprecher von Scambio Etico hat den Gesetzesentwurf(öffnet im neuen Fenster) in einem ausführlichen Blogposting analysiert(öffnet im neuen Fenster) .

Demnach ist vorgesehen, dass sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei einem Provider anzeigen können, wenn sie einen Verstoß gegen Urheberrechte oder Patente vermuten. Der Provider muss dann dem vermeintlichen Rechtsverletzer den Internetzugang sperren – ohne Zutun der Justiz. Dieses Vorgehen würde noch über das sehr strenge Three-Strikes-Modell Großbritanniens hinausgehen, die Aktivisten bezeichnen es daher als One-Strike-Modell.

Provider sollen filtern

Darüber hinaus sollen laut Entwurf die Provider auch Filtersysteme einsetzen, die Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten gar nicht erst zulassen. Wie auch bei anderen Filterbestrebungen von technisch versierten Kommentatoren angemerkt, hält auch Scambio Etico das für "im realen Leben nicht anwendbar" .

Die Bürgerrechtler erkennen in dem Entwurf zwar die – teils weit über das Ziel hinausgehende – Umsetzung der EU-Richtlinie, die auch in Großbritannien und Frankreich zu der Möglichkeit geführt hat, notorische Schwarzkopierer vom Netz zu trennen. Scambio Etico erkennt in den geplanten Regelungen aber darüber hinaus auch die Mechanismen, die von einem frühen Entwurf des umstrittenen Acta-Abkommens gefordert werden. In zahlreichen Punkten halten die Aktivisten den Vorschlag für verfassungswidrig.

Einem Bericht des IDG News Service(öffnet im neuen Fenster) zufolge befindet sich der Gesetzesentwurf derzeit zur Beratung in einem Ausschuss des Parlaments. Ob und wann er weiter verfolgt wird, ist noch nicht abzusehen.


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