Perlentaucher-Urteil: FAZ und SZ scheitern weitgehend
Nach rund fünf Jahren Streit zwischen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung auf der einen Seite und dem Perlentaucher auf der anderen Seite hat das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt: Das Geschäftsmodell des Perlentauchers ist rechtskonform.

Im Rechtsstreit um das Geschäftsmodell des Perlentauchers hat das Oberlandesgericht Frankfurt dem Perlentaucher, der Buchkritiken aus Zeitungen zusammenfasst, weitgehend recht gegeben. Zwar untersagte das OLG Frankfurt dem Perlentaucher, 13 Abstracts zu Buchkritiken der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) zu vertreiben, mit allen weitergehenden Anträgen sind die Zeitungen aber gescheitert. Der Perlentaucher sieht durch das aktuelle Urteil sein Geschäftsmodell als rechtskonform bestätigt.
Die Website Perlentaucher berichtet über Literaturkritik und veröffentlicht dazu auch selbst verfasste Zusammenfassungen von Buchrezensionen, die in der FAZ sowie der SZ erschienen sind. Beide Zeitungen versuchen seit rund fünf Jahren, dem Perlentaucher gerichtlich verbieten zu lassen, Buchkritiken aus Zeitungen zusammenzufassen und an Internetbuchhändler weiterzuvertreiben.
"FAZ und SZ sind damit vor allen Gerichten, durch die sie dieses lange Verfahren getrieben haben, weitgehend gescheitert", schreibt der Perlentaucher in eigener Sache. Insbesondere mit ihren wettbewerbs- und markenrechtlichen Ansprüchen seien FAZ und SZ bei keinem der Gerichte durchgedrungen. Das Verfahren lief vom Landgericht Frankfurt über das Oberlandesgericht Frankfurt zum Bundesgerichtshof und wieder zurück zum Oberlandesgericht Frankfurt.
Das OLG hat nach den Vorgaben der BGH-Richter entschieden, dass neun von zehn Perlentaucher-Abstracts zu FAZ-Artikeln und vier von zehn Abstracts zu SZ-Artikeln den Originalen zu nahe kamen. Außerdem muss der Perlentaucher der Gegenseite Auskunft über die Einnahmen geben, die er mit diesen insgesamt 13 Abstracts erzielt hat, und Entschädigung leisten.
Der Perlentaucher schließt aus dem Urteil, dass Formulierungen wie "weltanschauliches Anliegen" oder "langatmige Ausbreitung von Altbekanntem" künftig nur noch mit Vorsicht zitiert werden dürfen: "Was genau man zitieren darf und was nicht und in welchem Umfang, wird sich erst aus der ausführlichen Urteilsbegründung ersehen lassen", heißt es beim Perlentaucher.
Die Revision haben die Richter nicht zugelassen.
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