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Digitale Musik: EU will Tonaufnahmen 70 statt 50 Jahre schützen

Für die seit Jahren diskutierte Verlängerung der Schutzrechte für Tonaufnahmen steht eine wichtige Entscheidung bevor. Fällt sie im Sinne der Musikindustrie, wären Aufnahmen aus den 1960er Jahren noch 20 Jahre lang nicht gemeinfrei.
/ Nico Ernst
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Die Rolling Stones bei einem Konzert in Mailand 2007 (Bild: Dave Hogan/Getty)
Die Rolling Stones bei einem Konzert in Mailand 2007 Bild: Dave Hogan/Getty

Die Beatles, die Rolling Stones und Elvis Presley haben nicht nur gemeinsam, dass sie zu den ersten Millionensellern der Musikindustrie zählten. Die drei großen Namen verbindet auch, dass die Schutzfristen für ihre erfolgreichen Aufnahmen aus den 1960er Jahren in der Europäischen Union bald auslaufen könnten.

Dabei geht es nicht um das Urheberrecht an sich, für das es eigene Regelungen gibt. Das Schutzrecht für die Tonaufnahmen ist der Schlüssel für das Geschäftsmodell vor allem von Verlagen und der Musikindustrie. So ist beispielsweise für jede öffentliche Aufführung einer geschützten Aufnahme wie im Radio eine Gebühr zu entrichten. In Deutschland kümmert sich darum die Gema . Über diese Gesellschaft erhalten aber auch Komponisten und Texter einen Anteil an den Gebühren.

Die Frist für den Schutz der Aufnahmen beträgt in der EU 50 Jahre, in den USA sind es 95 Jahre. Als Kompromiss soll sie in einer schon seit 2008 diskutierten Richtlinie auf 70 Jahre verlängert werden – die Verwertungsgesellschaften hätten also noch 20 Jahre Zeit, an den alten Aufnahmen zu verdienen. Das betrifft nicht nur Musik, sondern jede andere veröffentlichte Aufnahme wie Hörspiele und Soundeffekte oder die immer wieder rechtlich problematischen Samples .

Entscheidung noch im September 2011 möglich

Die Urheberrechtsaktivisten von iRights.info berichten(öffnet im neuen Fenster) nun, dass der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der EU bereits am 7. September 2011 die Verlängerung auf 70 Jahre auf den Weg bringen will. Dieser oft nach seiner französischen Abkürzung auch Coreper genannte Ausschuss(öffnet im neuen Fenster) gilt als Wegbereiter für viele Entscheidungen.

Anfang 2011 hatten Portugal und Dänemark ihren Widerstand gegen die Verlängerung aufgegeben , damit gibt es nun keine Sperrminorität mehr. Nimmt der Vorschlag die Abstimmung im Ausschuss, soll er am 12. September 2011 im Europäischen Rat zu einer EU-Richtlinie werden. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Regelung in nationales Recht umzusetzen.

Wissenschaftler kritisieren an dem Vorhaben vor allem, dass die Verlängerung der Schutzrechte auf zwei Jahrzehnte die Diskussion um den Umgang mit kommerziellen Medien in der digitalen Welt behindern würde. Zudem nehme eine Verlängerung der Schutzfristen kleinen Labels die Möglichkeit, Neuauflagen zu veröffentlichen, sagte etwa der niederländische Rechtswissenschaftler Bernt Hugenholtz in einem Vortrag ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ).

Wie wertvoll die Wiederveröffentlichung alter Aufnahmen sein kann, zeigten im Jahr 2009 die Beatles, deren Gesamtwerk digital überarbeitet erschien und prompt weltweit die Charts anführte. Für eine Sonderausgabe der 14 Alben auf einem USB-Stick verlangte das Beatles-Label Apple Corps(öffnet im neuen Fenster) umgerechnet rund 220 Euro.


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