Abmahnungen: Justizministerin gegen Abmahnindustrie

Das Bundesjustizministerium will demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für Abmahnungen deutlich verringern soll, kündigt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der Süddeutschen Zeitung an(öffnet im neuen Fenster) . Sie plant, durch eine Änderung des Gebührenrechts die Abmahnkosten zu senken.
Leutheusser-Schnarrenberger will so die finanziellen Anreize zu Abmahnungen für Anwälten senken, um das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie unattraktiv zu machen. Sie mahnen kleine Unternehmen und Existenzgründer schon wegen kleiner Verstöße ab, was den Abgemahnten teuer zu stehen kommt. Das können beispielsweise Fehler im Impressum oder gegen die Preisangabenverordnung sein, die im Ministerium als "Wettbewerbsverstöße im Bagatellbereich" angesehen werden. Dem Bericht zufolge geht man im Bundesjustizministerium davon aus, "dass dadurch häufig eine existenzbedrohende Belastung entsteht" .
Um das zu ändern, soll nicht nur das Gebührenrecht geändert werden: Leutheusser-Schnarrenberger will für die Abmahner auch die Möglichkeiten einschränken, sich das Gericht auszusuchen und missbräuchlich Abgemahnten einen Anspruch auf Kostenersatz einräumen.
Auch gegen Abmahnmissbrauch in Sachen Urheberrecht will Leutheusser-Schnarrenberger laut Süddeutscher Zeitung vorgehen, da "anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind" , den eigentlichen Abmahnzweck immer weiter in den Hintergrund drängen. Schließlich sollen die Regelungen eigentlich dazu dienen, "berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können" .



