SPD-Parteitag: "Für eine Vorratsdatenspeicherung unter sechs Monate"
Die SPD hat sich auf ihrem Bundesparteitag erneut für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Bereits 2007 hatte sie zusammen mit der Union ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Dazwischen lag ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Der SPD-Bundesparteitag in Berlin hat sich für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesprochen. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift, eine Umsetzung einer europäischen Richtlinie, für nichtig erklärt. Das Gesetz war am 9. November 2007 gemeinsam von CDU/CSU und SPD beschlossen worden. "Die SPD hat dieses Urteil ausdrücklich begrüßt", heißt es in dem Antrag, den der Parteitag am 6. Dezember 2011 angenommen hat.
Die FDP blockiert seitdem aus Datenschutzgründen eine Wiedereinführung. Laut SPD seien "CDU und FDP nicht in der Lage, die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen".
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im Juni 2011 ihren lange angekündigten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Kern des Papiers war das umstrittene Quick-Freeze-Verfahren mit siebentägiger Vorratsdatenspeicherung. Die Datenschutzexpertin Faezeh Shokrian von Intersoft Consulting Services wandte sich gegen Quick-Freeze-Plus, das ein Comeback der Vorratsdatenspeicherung bedeutet. Für die SPD geht dieser Kompromiss dagegen nicht weit genug. Quick-Freeze bringe keinen zusätzlichen Nutzen, sei für die Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung untauglich und verletze darüber hinaus rechtsstaatliche Grundsätze, erklärte der SPD-Parteitag.
Die SPD will aber auf europäischer Ebene eine Revision der EU-Richtlinie, um eine Verkürzung der Speicherfristen auf deutlich unter sechs Monate zu erreichen. Einen Abruf der Vorratsdaten für zivilrechtliche Zwecke, wie bei Urheberrechts- und Copyright-Fragen, wollte der Parteitag rechtssicher ausschließen. Weiter streben die Sozialdemokraten einen qualifizierten Richtervorbehalt an. "Für die Daten eines Berufsgeheimnisträgers gilt ein absolutes Verwertungsverbot", hieß es.
Der neue SPD-nahe Thinktank D64 war gegen die Vorratsdatenspeicherung eingetreten.
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Der Fehler ist, daß du das gelesene nicht verstanden hat. Denn während die CDU-Wähler...
das wäre dann die Unschuldsvermutung und somit keine VDS. Noch vernünftiger wäre es, wenn...
Aha. Gut, nun ist alles klar: Eine Woche zu speichern, verstößt gegen rechtsstaatliche...
Diese rechte Position - Sicherheit, Präventivschlag, Kriminalisierung, typische CDU...