Urheberrecht: Grüne wollen Kopieren geschützter Werke legalisieren
Unter dem Konkurrenzdruck der Piratenpartei wollten sich die Grünen neu zum Internet positionieren und Schutzfristen im Urheberrecht verkürzen - konnten sich aber nicht einigen. Doch das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke wollen sie legalisieren, sofern es nichtkommerziell bleibt.

Auf ihrem Bundesparteitag haben die Grünen angekündigt, dass sie das Urheberrecht reformieren und die Schutzfristen verkürzen wollen. Auf eine zuerst geforderte Verkürzung auf fünf Jahren konnte sich die Partei jedoch nicht einigen. So heißt es jetzt im Beschluss: "Das Internet braucht zweifellos gewisse Regeln: um (...) verhältnismäßige Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, Innovationen zu fördern und Offenheit zu leben. Wir wollen Kreativität fördern und Kreative nicht abhängen, sondern mitnehmen und Wege einer angemessenen finanziellen Teilhabe ermöglichen."
Die geforderte Länge der Schutzfristen blieb offen: Bei der notwendigen Modernisierung des Urheberrechts befänden sich die Grünen "in einem Arbeitsprozess", bei dem sie Urheber, Künstler, Verwerter und Nutzer miteinbeziehen und zusammenbringen wollen. "In diesem Prozess gilt es Wege zu erarbeiten, um die Flexibilisierung und Verkürzung der Schutzfristen im Urheberrecht zu erreichen."
Zugleich sprachen sich die Grünen mit deutlichen Worten gegen die "völlig unverhältnismäßigen und verfassungsrechtlich kaum haltbaren Sperrungen von Internetzugängen bei Urheberrechtsverletzungen in Frankreich, den Einsatz von Filtertechnologie in Großbritannien oder Sperrlisten in Finnland" aus.
"Kriminalisierung" beenden
Die Nutzung und Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Erlaubnis sei legitim, sofern dies nicht zum kommerziellen Gebrauch geschehe. "Deshalb wollen wir die Kriminalisierung der nichtkommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet beenden und den Zugang zu ihnen grundsätzlich erleichtern."
Die digitale Privatkopie dürfe weder durch technische Maßnahmen wie Digitales Rechte Management (DRM), oder durch juristische Einschränkungen unterbunden werden. Eine solche Kopie zur privaten Nutzung und das Recht, diese auf eigene Geräte zu übertragen, beinhalte jedoch nicht automatisch das Recht, "diese auch öffentlich mit anderen zu teilen". Zugleich erklärten sich die Grünen gegen Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren und Onlinedurchsuchung.
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Der erste Schritt wäre es meine Begründung zu lesen und gegen diese zu Argumentieren...
-------------------------------------------------------------------------------- Nein...
beispiel? kurz vor meiner ersten wahl flog bei uns in der schule so ein grünling mit...
Dazu müssten die erst mal ein echtes Wahlprogramm haben. Also mit Problemen aus dem RL...