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Software

Google hat Emu und Directr übernommen. (Bild: AFP/Getty Images) (AFP/Getty Images)

Emu & Directr: Google geht auf Einkaufstour

Mit Emu und Directr hat Google zwei recht spezialisierte Dienste übernommen. Insbesondere der kontextsensitive Messenger Emu könnte für Google Now interessant sein: Anhand der Textinhalte werden dem Nutzer hier unter anderem Restaurantvorschläge angeboten.
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Skype unterstützt ältere OS-X-Versionen nicht mehr. (Bild: Andreas Donath) (Andreas Donath)

Kein Update: Aus für Skype auf alten Macs

Mac-Nutzer, die noch mit Leopard (Mac OS X 10.5) arbeiten und Skype verwenden, stehen vor einem Problem: Die Software arbeitet seit kurzem nicht mehr mit dem Betriebssystem zusammen. Ein Update des Betriebssystems ist aber nicht immer möglich.
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Durch geeignete Konstanten lässt sich die Wahrscheinlichkeit für Kollisionen erhöhen. (Bild: Malicious SHA-1) (Malicious SHA-1)

Hash-Funktionen: Bösartige SHA-1-Variante erzeugt

Forschern gelang es, durch kleine Veränderungen eine Variante der SHA-1-Hashfunktion mit einer Hintertür zu erzeugen. Die Sicherheit von SHA-1 selbst beeinträchtigt das nicht, es lassen sich aber Lehren für die Entwicklung von Algorithmen daraus ziehen.
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Kyle Adams auf der BSides Las Vegas. (Bild: Hanno Böck) (Hanno Böck)

AVG: Viren-Heuristik ausgetrickst

Antiviren-Programme versuchen mittels Emulation, das Verhalten von unbekannten Programmen zu untersuchen und so verdächtigen Dateien auf die Spur zu kommen. Doch die Erkennung lässt sich oft trivial umgehen.
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Office for iPad (Bild: Microsoft) (Microsoft)

Microsoft: Office fürs iPad wird praxistauglicher

Microsoft hat seine drei iPad-Programme Word, Excel und Powerpoint aktualisiert und eine PDF-Exportfunktion, Schriften von Drittanbietern sowie Sprechernotizen bei der Folienpräsentation integriert. Auch mit Bildern kann Office fürs iPad nun besser umgehen.
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Laut Icann sind Länderdomains kein Eigentum, können deshalb auch nicht beschlagnahmt werden. (Bild: Icann) (Icann)

Icann: Länderdomains sind kein Eigentum

Die Icann betont, dass Länderdomains kein Eigentum seien und deshalb auch nicht an Dritte übergeben werden könnten. Kläger in den USA wollten die Domains von Syrien, Iran und Nordkorea beschlagnahmen lassen.
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