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Article 29: Nutzer sollen Device Fingerprinting zustimmen können

Device Fingerprinting im Browser soll nicht mehr ohne Wissen des Anwenders geschehen dürfen. Der Informationssammlung sollen Nutzer ebenso zustimmen müssen, wie es bei Cookies der Fall ist. Das empfiehlt die EU-Arbeitsgruppe Article 29.
/ Jörg Thoma
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Device Fingerprinting soll nach Willen der EU den gleichen Richtlinien unterliegen wie die Cookies. (Bild: Wilfredor)
Device Fingerprinting soll nach Willen der EU den gleichen Richtlinien unterliegen wie die Cookies. Bild: Wilfredor

Künftig sollen Anwender über Device Fingerprinting durch Online-Dienste informiert und nach einer Zustimmung gefragt werden. Für die bislang versteckte Datenerhebung sollen die gleichen Regeln gelten wie für Cookies. Das schlägt die EU-Arbeitsgruppe Article 29 vor. Device Fingerprinting wird seit mehreren Jahren als Alternative zu Cookies eingesetzt. Damit wollten Online-Dienste zunehmend die für Cookies erforderliche Zustimmung der Nutzer umgehen, schreibt Article 29 in ihrem Arbeitspapier(öffnet im neuen Fenster) .

Der von der Europäischen Union beschlossene Datenschutz im Bereich der elektronischen Kommunikation, insbesondere die Richtlinie 2002/58/EC und die Ergänzung 2009/136/EC verlangen danach, dass Nutzer eine Sammlung und Speicherung von Daten auf ihren Geräten durch Dritte explizit erlauben müssen (Opt-in). Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe Article 29 gelten diese Richtlinien(öffnet im neuen Fenster) auch für das zunehmende Device Fingerprinting.

Versteckte Datensammlung

Denn damit würden verschiedene Informationen eines Nutzers gesammelt, die ihn zusammen eindeutig identifizieren können. Werden beispielsweise IP-Adressen registriert, um einen Benutzer über verschiedene Webseiten und einen längeren Zeitraum zu verfolgen, müssten dabei die Regeln des europäischen Datenschutzes gelten. Diese sogenannte Silent Tracking geschehe nicht nur in Webbrowsern auf herkömmlichen PCs, sondern auch in einer Vielzahl von Applikationen, auf mobilen Geräten, Smart-TVs, Spielekonsolen, E-Book-Readern, in Entertainment-Systemen in Autos oder in der Heimautomation, so die Befürchtung der Arbeitsgruppe.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Cookies sei der Datenschutz durch Device Fingerprinting noch mehr gefährdet. Denn die gesammelten Informationen könnten über eine einzige Webseite hinaus mit anderen geteilt werden. Auch die erweiterten APIs, etwa von Javascript in einem Webbrowser, könnten inzwischen weitaus mehr Informationen über das System eines Nutzers sammeln und somit eine eindeutige Identifizierung ermöglichen.

Nur wenige Ausnahmen

Selbst in den Fällen, in denen Device Fingerprinting dazu benutzt werde, um dem Nutzer bei der wiederholten Nutzung eines gewünschten Dienstes zu identifizieren und ihm damit den Zugang zu erleichtern, müsse der Anwender der Informationssammlung zustimmen, so die Arbeitsgruppe. Die Betreiber solcher Dienste müssten darüber hinaus gewährleisten, dass solche Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden. Lediglich wenn Webseiten die technischen Kapazitäten eines Geräts überprüften, etwa um die Bildschirmauflösung anzupassen, müsse der Anwender nicht zustimmen. Aber auch dann dürften diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

Die von der Arbeitsgruppe empfohlenen Vorschläge müssen zunächst vom EU-Parlament abgesegnet werden. Als Richtlinien gelten sie dann aber nicht automatisch in den EU-Ländern, sondern müssen erst dort beschlossen werden. Die Arbeitsgruppe Article 29(öffnet im neuen Fenster) setzt sich aus Datenschutzbeauftragen der einzelnen EU-Mitgliedsländern, dem Datenschutzbeauftragten der EU sowie den Mitgliedern der Europäischen Kommission zusammen.

Das Grundprinzip zum Fingerprinting wurde 2010 von der Electronic Frontier Foundation gezeigt und 2012 von den Entwicklern Keaton Mowery und Hovav Shacham an der Universität von San Diego in Kalifornien weiterentwickelt(öffnet im neuen Fenster) . Ihr Verfahren nutzt das Canvas-API von HTML5, um aus Profildaten ein Bild zu erstellen. Der russische Programmierer Valentin Vasilyev hat einen entsprechenden Javascript-Beispielcode auf Github(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht.


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