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IT-Sicherheit

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Das Wireguard-Maskottchen ist ein Drache. (Bild: Pixabay) (Pixabay)

Security: Wireguard-VPN für iOS verfügbar

Die freie VPN-Technik Wireguard entsteht zwar für den Linux-Kernel und soll dort eingepflegt werden. Als Client entsteht unter anderem auch eine iOS-App, die nun offiziell in Apples App Store verfügbar ist. Stabil ist die App wohl aber noch nicht.
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Die Weblogins von Klär- und Wasserwerken sind ähnlich marode. (Bild: Pixabay) (Pixabay)

Schwachstellen aufgedeckt: Per Weblogin ins Klärwerk

Zwei Jahre nach ihrer besorgniserregenden Recherche zu Sicherheitsmängeln in Industrieanlagen sind die Sicherheitsforscher Sebastian Neef und Tim Philipp Schäfers erneut fündig geworden. Ein Klärwerk hätten sie sogar komplett über das Internet übernehmen können.
/ 25 Kommentare / Von Moritz Tremmel
Amazon hat ein Problem mit der Sicherheit. (Bild: Amazon) (Amazon)

Alexa: Amazon hat fremde Sprachdateien weitergegeben

Auf die Nachfrage eines Echo-Nutzers nach den von ihm gespeicherten Daten hat Amazon ihm rund 1.700 Audiodateien einer völlig fremden Person ausgehändigt. Laut dem Unternehmen handelt es sich um einen Einzelfall, der auf einem menschlichen Fehler beruht.
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Ob diese Rakete auch so viele Sicherheitslücken wie das US-Raketenabwehrsystem enthält? (Bild: fudowakira0) (fudowakira0)

Sicherheitslücken: Schutzloses US-Raketenabwehrsystem

Das US-Raketenabwehrsystem ist nur unzureichend gegen Angriffe geschützt. Fehlende Antiviren-Software, mangelhaft umgesetzte Zwei-Faktor-Authentifizierung und eine seit 28 Jahren offene Sicherheitslücke sind nur einige der Schwachpunkte, die ein Untersuchungsbericht offenlegt.
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Der Anwaltsgerichtshof, der im Berliner Kammergericht tagt, muss klären, ob das BeA eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung braucht. (Bild: Bruhaha, Wikimedia Commons) (Bruhaha, Wikimedia Commons)

Anwaltspostfach: BeA-Klage erstmal vertagt

Vor dem Anwaltsgerichtshof in Berlin fand heute die erste Verhandlung zu einer Klage statt, bei der Rechtsanwälte eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (BeA) erzwingen wollen. Das Gericht sieht aber noch viel Klärungsbedarf.
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