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FTC

Brightest Flashlight Free hält sich nicht an Datenschutzvorgaben. (Bild: Goldenshores Technologies) (Goldenshores Technologies)

Datenschutz: Taschenlampen-App gibt vertrauliche Daten weiter

Eine Taschenlampen-App sammelt Daten zum Standort sowie die Gerätekennnummer und leitet diese für Werbezwecke weiter, ohne dass der Nutzer darüber informiert wird. Eine US-amerikanische Aufsichtsbehörde hat dies festgestellt und fordert, dass alle gesammelten Daten gelöscht werden müssen.
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undefined (Katrin Morenz/CC BY-SA 2.0)

ePrivacy-Richtlinie: Stillstand bei der Cookie-Bändigung

Eigentlich dürfen Werber Cookies nur dann auf den Rechnern der Nutzer ablegen, wenn diese zugestimmt haben. Eine entsprechende Richtlinie der EU wurde vor vier Jahren verabschiedet. Umgesetzt werden sollte sie vor zwei Jahren. In Deutschland hat sich bis heute nichts getan.
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undefined (Nicholas Kamm/AFP/Getty Images)

US-Handelskammer: Google entgeht offenbar Kartellverfahren

Google hat sich möglicherweise mit der US-Handelskammer Federal Trade Commission geeinigt und entgeht damit einem drohenden Kartellverfahren. Zu der Einigung gehört auch eine schriftliche Verpflichtung, Patente nach FRAND zu lizenzieren, berichtet das Wall Street Journal.
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Datenschützer Thilo Weichert (Bild: ULD) (ULD)

Facebook: Deutscher Datenschützer verwundert über irische Kollegen

Der irische Datenschutzbeauftragte hat mit seinem Prüfbericht zu Facebook seine deutschen Kollegen verärgert. Dieser erklärte, es sei nur schwer zu verstehen, warum die irischen Datenschützer den Eindruck hätten, Facebook habe die meisten Empfehlungen der Datenschützer "vollständig zur vollen Zufriedenheit umgesetzt".
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Xbox 360 (Bild: David Becker/Getty Images) (David Becker/Getty Images)

Patentstreit: Motorola macht Microsoft ein Angebot

Update Im Streit zwischen Motorola und Microsoft um mögliche Importverbote für Geräte beider Hersteller hat Motorola Microsoft ein Angebot unterbreitet. Demnach will Motorola weniger Geld für sein H.264-Patent verlangen und selbst für ein Activesync-Patent zahlen.
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Wie sollten bezahlte Suchergebnisse gekennzeichnet werden? (Bild: Google) (Google)

Danny Sullivan: Sind bezahlte Suchergebnisse ein Problem?

Suchmaschinen integrieren immer mehr bezahlte Einträge in ihre Suchergebnisse, ohne Werbung dabei deutlich genug zu kennzeichnen und verstoßen damit gegen die Vorgaben der US-Wettbewerbsaufsicht FTC, schreibt der Suchmaschinenexperte in einem offenen Brief an die Behörde. Er fordert diese auf, das Vorgehen von Google, Microsoft, Yahoo & Co. zu untersuchen.
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Eric Schmidt (Bild: Adam Hunger/Reuters) (Adam Hunger/Reuters)

Tomorrow Focus: "Google manipuliert Suchergebnisse"

Der Tomorrow-Focus-Chef wirft Google vor, Suchergebnisse so zu manipulieren, dass eigene Produkte weiter oben angezeigt werden. Aufsichtsratschef Eric Schmidt musste wegen der Vorwürfe vor dem Unterausschuss des US-Senats für Kartellfragen aussagen.
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Dropbox: AGB geändert, Richtlinien nicht

Dropbox hat seine AGB verändert: Sie sollen jetzt verständlicher und transparenter sein. An seinen Sicherheitsrichtlinien hat der Dienst aber nichts geändert. Nach wie vor bleibt die Verwaltung der Schlüssel bei Dropbox.
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Street View: FCC untersucht WLAN-Datensammlung

Eine erste Untersuchung der Datensammlung durch die Street-View-Fahrzeuge in den USA hat Google bestanden. Nun befasst sich die Regulierungsbehörde FCC mit der Angelegenheit, die auch politische Konsequenzen haben könnte.
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Street View: US-Behörde stellt Ermittlung gegen Google ein

Glück für Google: Die für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz zuständige US-Behörde hat ihre Untersuchung der Datensammlung bei den Street-View-Fahrten eingestellt. Der Behörde reichte eine Versicherung Googles aus, die Daten zu löschen und sich künftig mehr um Datenschutz zu kümmern.
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Kartellverfahren: Intel einigt sich mit der FTC

Intel hat sich im Kartellstreit mit der US-Wettbewerbsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) geeinigt. Demnach wird sich Intel künftig an einige Auflagen halten, mit denen die FTC wieder für fairen Wettbewerb im Prozessormarkt sorgen will.
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