WLAN-Scanning: Google zahlt für illegale WLAN-Mitschnitte in Deutschland

Der Hamburger Landesdatenschützer Johannes Caspar hat gegen Google wegen unzulässiger WLAN-Mitschnitte ein Bußgeld von 145.000 Euro verhängt. Das gab Caspar am 22. April 2013 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Von 2008 bis 2010 fotografierte Google Straßen und Häuser für Google Street View und erfasste dabei auch Daten aus offenen WLANs.










Nach Caspars Ansicht handelt es sich um "einen der größten bislang bekanntgewordenen Datenschutzverstöße überhaupt" . Google habe jedoch bei der Aufklärung kooperiert und auch öffentlich einen Fehler eingeräumt und versichert, dass es nie die Absicht gehabt habe, personenbezogene Daten zu speichern, sagte der Datenschützer. "Dass es dennoch über einen solchen Zeitraum und in dem von uns festgestellten Umfang erfolgt ist, lässt dann nur den Schluss zu, dass die firmeninternen Kontrollmechanismen in erheblicher Weise versagt haben."
Google hatte beteuert, bei der Datensammlung habe es sich um ein Versehen gehandelt. Ein Programmierer von Google hatte aber später ausgesagt, er habe die Software absichtlich so gestaltet , dass sie Daten aus WLANs aufzeichnete. Seine Kollegen und Vorgesetzten seien darüber informiert gewesen.
Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates New York hatte Google wegen der Datenaufzeichnung zu einer Strafe in Höhe von 7 Millionen US-Dollar verurteilt .
"Keine abschreckende Wirkung"
Der Auswertung des Büros des Hamburger Landesdatenschützers zufolge hatte Google E-Mails, Passwörter, Fotos und Chatprotokolle erfasst.
Nachdem der Sachverhalt im Jahr 2010 aufgedeckt wurde, eröffnete die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren, das im November 2012 eingestellt wurde. Der Landesdatenschützer hatte daraufhin den Vorgang im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wieder aufgegriffen.
Für multinationale Konzerne dürfte ein solches Bußgeld keine abschreckende Wirkung erzielen. "Solange Datenschutzverstöße nur zu Discountpreisen geahndet werden können, ist die Durchsetzung des Datenschutzrechts in der digitalen Welt mit ihren hohen Missbrauchspotenzialen kaum möglich" , erklärte Caspar. Die derzeit für die künftige europäische Datenschutzgrundverordnung diskutierte Regelung, die als maximales Bußgeld 2 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens vorsieht, würde dagegen eine wirtschaftlich spürbare Ahndung von Datenschutzverletzungen ermöglichen.



