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Datenschutz: US-Handelsaufsicht schlägt "Opt-out-Signal" vor

Soziale Netzwerke sollen ihre Kunden besser vor unerwünschter Werbung schützen, meint die US-Handelsaufsicht. Sie schlägt ein "Opt-out-Signal" vor, um den Datenschutz im Internet zu verbessern.
/ Jens Ihlenfeld
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Die meisten Verbraucher werden im Internet bei fast jedem Mausklick von Werbeunternehmen verfolgt. Das geschieht in der Regel über den Einsatz von Cookies. Aus der Summe der Onlineaktivitäten errechnen die Werber Profile und präsentieren den Betroffenen verhaltensbasierte Werbung. Besonders einfach ist das in sozialen Netzwerken. Viele Verbraucher sind von der sogenannten klandestinen Überwachung und der Profilbildung zu Werbezwecken ganz und gar nicht begeistert. Sie wünschen sich eine einfache Möglichkeit mitzuteilen, dass sie nicht verfolgt werden möchten.

FTC sieht Handlungsbedarf

Die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) stellt sich in dieser Frage auf die Seite der Verbraucher und will für sie eine Verbesserung des Datenschutzes erreichen. In einem jetzt im Entwurf vorgelegten Bericht(öffnet im neuen Fenster) zum "Schutz der Privatsphäre der Verbraucher in einer Ära des rapiden Wechsels" stellt die FTC fest, dass viele Unternehmen selbst "die Datenschutzinteressen der Verbraucher nicht angemessen berücksichtigen" . Aus diesem Grunde sieht die FTC einen erheblichen Nachbesserungsbedarf und schlägt in ihrem Bericht ein Rahmenwerk für Unternehmen vor, um den Datenschutz zu verbessern.

Der demokratische Abgeordnete John Kerry sagte laut Hillicon Valley(öffnet im neuen Fenster) zur Vorstellung des FTC-Berichts: "Der Bericht bestätigt, dass viele Unternehmen – sowohl online als auch offline – nicht genug für den Datenschutz von Verbrauchern tun. Die heutige Technologie macht es den Unternehmen leicht, [...] Informationen zu speichern. Aber die Selbstregulierung der Industrie hat sich als unzulänglich erwiesen, um die Verbraucher zu schützen."

Datenschutz per Design

Die FTC sieht in ihrem Rahmenwerk drei Hauptbestandteile vor. Dazu gehört, dass die Unternehmen einen "Datenschutz per Design" verfolgen. Das heißt, Datenschutzvorkehrungen sollten "in die täglichen Geschäftsprozesse" integriert werden. Weiterhin sollten die Unternehmen Datenschutzbeauftragte in ihren Organisationen vorsehen und dafür gegebenenfalls neues Personal einstellen. Die Angestellten sollten in Datenschutzfragen weitergebildet werden und es sollten Datenschutzaudits für neue Produkte und Dienstleistungen eingeführt werden.

Bessere Aufklärung und "Opt-out"-Möglichkeit

Als zweite Komponente eines Datenschutzrahmenwerks schlägt die FTC vor, dass die Unternehmen Verbraucher einfacher und verständlicher als bisher über ihre Praxis im Umgang mit personenbezogenen Daten informieren und deren Einverständnis für die Datenverarbeitung einholen. Dabei will die FTC in gewissem Umfang jene "'allgemein akzeptierten' Gepflogenheiten der Datenverarbeitung" von der Zustimmungspflicht ausnehmen, die für die normale Geschäftsabwicklung unverzichtbar sind.

Für alle nicht "allgemein akzeptierten" Formen der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten soll die Zustimmung der Verbraucher eingeholt werden müssen. Dabei sollten die Betroffenen zu dem Zeitpunkt eine Wahlmöglichkeit bekommen, zu dem sie ihre Daten eingeben oder bevor sie "ein Produkt oder eine Dienstleistung akzeptieren" . Zur Realisierung schlägt die FTC den Einsatz einer "persistenten Einstellung ähnlich einem Cookie im Browser des Verbrauchers" vor. Ähnlich wie ein Eintrag in eine Robinsonliste würde dieses "Opt-out-Signal" den Wunsch, nicht für verhaltensbasierte Werbung beobachtet zu werden, übermitteln.

Der FTC-Vorsitzende Jon Leibowitz forderte die Browserhersteller dazu auf, die Unterstützung dafür in die Browser einzubauen. Auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts sagte Leibowitz: "Microsoft, Google, Mozilla und Apple haben bereits damit experimentiert. Wir werden diesen Unternehmen ein klein wenig mehr Zeit geben, aber wir wünschen uns, dass sie schneller daran arbeiten, den Verbrauchern die Wahl einfacher zu machen."

Datenschutz-Wettbewerb fördern

Als Drittes will die FTC erreichen, dass Datenschutzerklärungen für die Verbraucher verständlicher formuliert werden. Sie könnten auf diese Weise die Vergleichbarkeit und einen "Datenschutz-Wettbewerb" zwischen Unternehmen fördern. Die FTC schlägt außerdem vor, den Verbrauchern besseren Zugang zu den Daten, die Unternehmen über sie speichern, zu verschaffen. In Anbetracht der dafür anfallenden Kosten hält die FTC in dieser Hinsicht einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für angebracht. Das heißt, die von den Unternehmen zu ergreifenden Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs sollten "proportional zur Sensitivität der Daten und ihrer beabsichtigten Nutzung" ausfallen.

Laut ihrem Bericht will die FTC mit ihren Ausführungen die "Politiker, einschließlich des Kongresses, informieren" , während diese mögliche Regulierungsmaßnahmen für die Wirtschaft prüfen. Und die Wirtschaft will die FTC "bei der Entwicklung von [...] Richtlinien zur Selbstregulierung anleiten und motivieren" . Bis Ende Januar bittet die FTC um Kommentare zu ihren Vorschlägen. [von Robert A. Gehring]


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