Facebook: Deutscher Datenschützer verwundert über irische Kollegen
Der irische Datenschutzbeauftragte hat mit seinem Prüfbericht zu Facebook seine deutschen Kollegen verärgert. Dieser erklärte, es sei nur schwer zu verstehen, warum die irischen Datenschützer den Eindruck hätten, Facebook habe die meisten Empfehlungen der Datenschützer "vollständig zur vollen Zufriedenheit umgesetzt".

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat in einer Presseerklärung seinen Unmut über die irischen Datenschützer in Sachen Facebook zum Ausdruck gebracht: Ohne Ankündigung und ohne inhaltliche Absprache habe der irische Datenschutzbeauftragte seinen Audit-Bericht zu Facebook vorgelegt, heißt es darin. Den Schluss der Iren, Facebook habe die meisten Empfehlungen der Datenschützer "vollständig zur vollen Zufriedenheit umgesetzt", kann ULD-Chef Thilo Weichert nicht nachvollziehen.
Erfreulich sei zwar, dass Facebook bereit sei, die von deutschen Datenschutzbehörden heftig angegriffene biometrische Gesichtserkennung abzuschalten und die Daten zu löschen. Grund dafür sind nach Meinung von Weichert aber die von deutschen Datenschützern eingeleiteten förmlichen Verfahren, "die auf eine gerichtliche Klärung hinausgelaufen wären". Denn den Gang vors Gericht scheue Facebook, glaubt Weichert.
Weichert kritisiert auch, dass die Beschwerden der Gruppe "Europe versus Facebook" um den Jurastudenten Max Schrems seit über einem Jahr kein Ergebnis gebracht hätten. Auch über das ULD eingereichte Beschwerden von deutschen Facebook-Betroffenen seien bis heute nicht gemäß den europäischen rechtlichen Vorgaben bearbeitet worden.
Weichert kritisiert weiter, dass in dem Audit-Bericht der irischen Datenschützer "wesentliche Aspekte der bisherigen Kritik des ULD nicht angesprochen oder nicht nachvollziehbar widerlegt" worden seien. Das gelte insbesondere für die während des Audits eingeführte Chatüberwachung, die laut Weichert gegen das Telekommunikationsgeheimnis verstößt.
Weiterhin hält Weichert es für gesetzeswidrig, dass Facebook noch immer keine pseudonyme Nutzung erlaubt.
Nachdem der Versuch des irischen Kollegen, "über freundliche Empfehlungen zu einem grundsätzlichen Wandel bei der Datenschutzpolitik von Facebook zu kommen", erfolglos geblieben sei, will Weichert nun weiter mit rechtlichen Mitteln gegen Facebook Inc. in den USA vorgehen. Er wolle dazu die US-amerikanische Federal Trade Commission einbeziehen, da "Geschäftspolitik und Datenverarbeitung Facebooks in den USA festgelegt werden".
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Also, wenn man nach deiner Argumentation geht, hat man als Privatperson/Gruppe keine...
Genau. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass es jetzt genauso laeuft. Allerdings...
E-klärte? @golem bitte um Hotfix! :-)))
Das könnte der Knackpunkt sein. Siehe: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft...