Patente: Rückschläge für Rambus

Zwei für Rambus(öffnet im neuen Fenster) wichtige Patente, die sogenannten Barth-I-Patente (US-Patente Nr. 6,470,405(öffnet im neuen Fenster) und 7,287,109(öffnet im neuen Fenster) ), sind Anfang September vom US-Patentamt (USPTO) widerrufen worden, berichtet(öffnet im neuen Fenster) die Kanzlei Westerman, Hattori, Daniels & Adrian. Die Entscheidungen bedeuten für Rambus herbe Niederlagen, da das Unternehmen mit Lizenzen für die patentierten Technologien gutes Geld verdient.
Rambus hatte die beiden Patente im vergangenen Jahr mit Klagen vor der International Trade Commission (ITC) gegen Nvidia , HP und andere Hersteller durchgesetzt . Die ITC verhängte gegen die betroffenen Unternehmen wegen Patentverletzungen ein bis 2015 geltendes Import- und Verkaufsverbot für DRAM-Speicherbausteine. Die Unternehmen sahen sich in der Folge gezwungen, Lizenzabkommen mit Rambus zu schließen und Lizenzgebühren in unbekannter Höhe zu zahlen.
Im Fall des Patents Nr. 7,287,109 kann Rambus nun versuchen, das US-Patentamt vor dem Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) zu verklagen, um die Entscheidung des Patentamts rückgängig machen zu lassen. Im Fall des Patents Nr. 6,470,405 kann Rambus hingegen erst einmal versuchen, das Patentamt doch noch von der Gültigkeit seiner Ansprüche zu überzeugen.
Rambus gilt als "Patent-Bully". Der Speicherspezialist ist in der IT-Welt dafür bekannt, seine Interessen recht rücksichtslos durchzusetzen. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit unter anderem während der Zeit seiner Mitarbeit in der Speicherindustrie-Vereinigung Jedec Patente auf eigene Technologien verschwiegen, die von der Jedec standardisiert wurden. Ein von der US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) gegen Rambus eingeleitetes Untersuchungsverfahren wurde jedoch später unter Auflagen eingestellt .