Datenschutz: Facebook darf bald nichts mehr nachträglich freigeben

Facebook-Nutzer sollen bald besser gegen Änderungen der Privatsphäre-Einstellungen geschützt sein. Eine nachträgliche Freigabe zuvor als privat eingestufter Daten ohne expliziten Wunsch der Nutzer will die US-Regierung dem sozialen Netzwerk nicht mehr durchgehen lassen.

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Facebooks Privatsphäre-Einstellungen
Facebooks Privatsphäre-Einstellungen (Bild: Facebook/Screenshot von Golem.de)

Facebook und die US-Regierung stehen offenbar kurz vor einer Einigung. Nach den Datenschutzvorwürfen durch die Federal Trade Commission (FTC) soll Facebook laut Informationen des Wall Street Journal (WSJ) künftig ohne expliziten Wunsch der Nutzer keine Änderungen an den Privatsphäreeinstellungen mehr vornehmen können, durch die bereits von Nutzern eingetragene Daten nachträglich öffentlich gemacht werden.

Das war im Dezember 2009 der Fall und brachte dem sozialen Netzwerk viel Kritik ein. Facebook hatte einfach private Daten wie Name, Bild, Wohnort, Geschlecht und Freundesliste von Hause aus der Öffentlichkeit freigegeben - sofern der Nutzer nicht per Hand die Einstellungen angepasst, sondern die Standardeinstellungen verwendet hatte. Facebook-Chef Mark Zuckerberg hatte dies als Vereinfachung der Privatsphäreeinstellungen beworben.

Sollte die Einigung in Kraft treten - die FTC muss ihr laut WSJ noch in einer Abstimmung zustimmen - muss Facebook zwingend die Nutzerzustimmmung einholen, wenn sich die Art und Weise ändert, mit der unter anderen Bedingungen eingetragene Daten genutzt und verbreitet werden.

Einen so gravierenden Vertrauensbruch wie 2009 gab es zwar bei Facebook seither nicht mehr. Dennoch ist seitdem umso deutlicher, welche Verantwortung Unternehmen haben, die private Daten aggregieren und veröffentlichen. Die FCC beobachtet daher verstärkt Unternehmen wie Facebook. Twitter und Google hatten ebenfalls schon Datenschutzregeln mit FCC vereinbart.

Ein generelles Opt-in für die Datenfreigabe bringt auch die Einigung mit der FTC nicht.

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