Datenschutz: Facebook darf bald nichts mehr nachträglich freigeben

Facebook-Nutzer sollen bald besser gegen Änderungen der Privatsphäre-Einstellungen geschützt sein. Eine nachträgliche Freigabe zuvor als privat eingestufter Daten ohne expliziten Wunsch der Nutzer will die US-Regierung dem sozialen Netzwerk nicht mehr durchgehen lassen.

Artikel veröffentlicht am ,
Facebooks Privatsphäre-Einstellungen
Facebooks Privatsphäre-Einstellungen (Bild: Facebook/Screenshot von Golem.de)

Facebook und die US-Regierung stehen offenbar kurz vor einer Einigung. Nach den Datenschutzvorwürfen durch die Federal Trade Commission (FTC) soll Facebook laut Informationen des Wall Street Journal (WSJ) künftig ohne expliziten Wunsch der Nutzer keine Änderungen an den Privatsphäreeinstellungen mehr vornehmen können, durch die bereits von Nutzern eingetragene Daten nachträglich öffentlich gemacht werden.

Das war im Dezember 2009 der Fall und brachte dem sozialen Netzwerk viel Kritik ein. Facebook hatte einfach private Daten wie Name, Bild, Wohnort, Geschlecht und Freundesliste von Hause aus der Öffentlichkeit freigegeben - sofern der Nutzer nicht per Hand die Einstellungen angepasst, sondern die Standardeinstellungen verwendet hatte. Facebook-Chef Mark Zuckerberg hatte dies als Vereinfachung der Privatsphäreeinstellungen beworben.

Sollte die Einigung in Kraft treten - die FTC muss ihr laut WSJ noch in einer Abstimmung zustimmen - muss Facebook zwingend die Nutzerzustimmmung einholen, wenn sich die Art und Weise ändert, mit der unter anderen Bedingungen eingetragene Daten genutzt und verbreitet werden.

Einen so gravierenden Vertrauensbruch wie 2009 gab es zwar bei Facebook seither nicht mehr. Dennoch ist seitdem umso deutlicher, welche Verantwortung Unternehmen haben, die private Daten aggregieren und veröffentlichen. Die FCC beobachtet daher verstärkt Unternehmen wie Facebook. Twitter und Google hatten ebenfalls schon Datenschutzregeln mit FCC vereinbart.

Ein generelles Opt-in für die Datenfreigabe bringt auch die Einigung mit der FTC nicht.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Google Street View
Deutschland bekommt keine Möglichkeit zur Zeitreise

Mit der überfälligen Aktualisierung verliert Street View auch das alte Bildmaterial - und das hat nicht nur mit Datenschutz zu tun.
Von Daniel Ziegener

Google Street View: Deutschland bekommt keine Möglichkeit zur Zeitreise
Artikel
  1. Schifffahrt: Hurtigruten plant Elektroschiff mit Segeln und Solarmodulen
    Schifffahrt
    Hurtigruten plant Elektroschiff mit Segeln und Solarmodulen

    Die norwegische Postschiff-Reederei will 2030 das erste Schiff in Betrieb nehmen, das elektrisch und vom Wind angetrieben wird.

  2. Saporischschja: AKW ist nach Staudammzerstörung mittelfristig in Gefahr
    Saporischschja
    AKW ist nach Staudammzerstörung mittelfristig in Gefahr

    Ein Experte für Reaktorsicherheit befürchtet, dass dem Atomkraftwerk Saporischschja das Kühlwasser ausgeht.

  3. Volker Wissing: Deutschlandticket soll in Frankreich gelten - und umgekehrt
    Volker Wissing
    Deutschlandticket soll in Frankreich gelten - und umgekehrt

    Frankreich plant etwas Ähnliches wie das 49-Euro-Ticket. Wissing will mit den Franzosen gemeinsame Sache machen.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • XXL-Sale bei Alternate • MindStar: MSI G281UVDE 269€, ASRock RX 6700 XT Phantom D OC 379€, XFX Speedster MERC 319 RX 6800 XT Core 559€ • Corsair Vengeance RGB PRO SL DDR4-3600 32 GB 79,90€ • Corsair K70 RGB PRO 125,75€ • SHARP 65FN6E Android Frameless TV 559,20€ [Werbung]
    •  /