Update Gewerbliche Betreiber von offenen WLANs werden immer wieder mit Kosten für Abmahnungen konfrontiert, wenn sie ihr Netz nicht verschlüsseln. Der EuGH-Generalanwalt lehnt die deutsche Störerhaftung nun ab. Das bringt Bewegung in die Gespräche über deren Abschaffung.
Update In der Freifunk-Community werden neue Router-Regulierungen aus den USA und der EU wild diskutiert - angeblich droht das Ende alternativer Firmwares. Der Hersteller TP-Link gibt nach verschiedenen Berichten jetzt Entwarnung.
Sogenannte Captive Portals, Vorschaltseiten, die in vielen WLANs zum Einsatz kommen, sind ein fragwürdiger Hack, der bald zu technischen Problemen führen wird. Trotzdem will die Bundesregierung ihnen jetzt Gesetzesrang verschaffen.
Die Freifunk-Community vermutet eine große Gefahr durch die neue EU-Funkanlagenrichtlinie. Künftig kann man auf Routern kein OpenWRT mehr installieren, so die Befürchtung. Wir sind dem nachgegangen - in Berlin, Bonn und Brüssel.
Golem-Wochenrückblick Facebook hat mehr Kunden, Apple verkauft weniger iPhones und der Computer hat eine menschliche Domäne mehr erobert: Das Go-Spiel. Sieben Tage und viele Meldungen im Überblick.
Update Die Verhandlungen zur Störerhaftung bei offenen WLANs stehen vor dem Abschluss. Möglicherweise bleibt nur ein Captive Portal als gesetzliche Forderung übrig. Doch auch das ist Freifunkern und Netzaktivisten zu viel.
Update Die Urheberrechtsexperten der SPD-Fraktion lehnen die Regierungspläne zur Störerhaftung bei offenen WLANs komplett ab. Die Union will ebenfalls die geplante Neuregelung für Hostprovider streichen.
32C3 Es war eine Premiere: eine schwarze, geflüchtete Frau, die erklärtermaßen kein Nerd ist, hielt die Keynote des diesjährigen Hacker-Kongresses 32C3 in Hamburg. Sie forderte mehr Bildung, mehr Internetzugang und mehr Liebe für alle.
Europarechtswidrig, unpraktikabel, kontraproduktiv: In einer Anhörung im Bundestag haben Juristen und Sicherheitsexperten die Pläne zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung zerrissen. Möglicherweise wartet die Koalition ein EuGH-Urteil zum Thema ab.
Neue Funktionen für Smart Home und WLAN-Hotspots: Mehr als 120 Neuerungen soll die neue Version des Fritzbox-Betriebssystems bringen. Die Fritzbox 7490 hat das Update schon, alle anderen Modelle folgen Anfang 2016.
Der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung hat den Bundestag erreicht. Freifunker, Opposition und Netzaktivisten fordern von der Koalition eine Abkehr von "kruder Sicherheitsesoterik".
Nachdem die Haftungsfragen geklärt sind, soll das offene WLAN-Netz für Berlin Anfang 2016 in Betrieb gehen. Der Senat fördert das Projekt mit 170.000 Euro für zwei Jahre.
Die Bundesregierung will mehr offene WLAN-Hotspots. Ein sinnvolles Vorhaben - aber die vorgesehenen Haftungsregeln sind vielleicht nicht mit EU-Recht vereinbar.
Das Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung könnte neue Anforderungen an die WLAN-Router stellen. Hersteller verfügen schon über erschwingliche Produkte mit Captive Portal, für die Fritzbox ist es geplant.
In die Debatte über die Abschaffung der Störerhaftung kommt Bewegung. Nach der SPD will nun auch die Union den Gesetzentwurf der Regierung ändern und Hürden für WLAN-Betreiber senken.
In Kürze diskutiert der Bundestag über die Abschaffung der Störerhaftung für Hotspot-Betreiber. Nutzer sollen sich daher direkt an ihre Abgeordneten wenden, um den Gesetzentwurf der Regierung noch zu stoppen.
Update Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung beschlossen. Während die SPD die Hürden für WLAN-Betreiber weiter senken will, zeigt sich die CDU mit den Plänen zufrieden.
Damit Flüchtlinge mit Freunden und Verwandten in Verbindung bleiben können, bringen Freifunkaktivisten das Internet in deren Unterkünfte. Das Netz ist für die Flüchtlinge so wichtig wie die Versorgung mit Lebensmitteln und Kleidung.
Einen leichteren Zugang zu öffentlichen Funknetzen wollen Verbraucherschützer und Netzaktivisten durchsetzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verstoße gegen EU-Recht, kritisieren sie.
Ein Nürnberger Unternehmen, Abl Social Federation, soll schnellstmöglich mehrere Hundert zeitlich unbegrenzt zugängliche Hotspots in Berlin aufbauen. In den vergangenen sieben Jahren sind drei Versuche gescheitert, ein stadtweites WLAN-Netz in Berlin aufzubauen.
Wegen der Störerhaftung gibt es in Deutschland zu wenige öffentliche WLANs. Viele Nutzer finden das Login zu kompliziert, wie eine Umfrage ergeben hat. Daran wird wohl auch der aktualisierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Störerhaftung nichts ändern.
Die Regierung hat auf die heftige Schelte an ihrem Gesetz zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung reagiert. Die Unterscheidung zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern fällt weg. Ein zentraler Kritikpunkt von Wirtschaft und Freifunkern bleibt aber unverändert.
Die Freifunker fürchten, von der neuen Vorratsdatenspeicherung erfasst zu werden. Auch die offenen Funknetze könnten damit gezwungen werden, die Nutzerdaten zu erheben. Die Kriminalbeamten kritisieren den Entwurf ebenfalls, wollen aber die Totalüberwachung.
Die Bundesregierung hat fast 30 zum Teil kuriose Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Störerhaftung veröffentlicht. Die Forderungen der einzelnen Interessengruppen liegen weit auseinander. Nur ein Verband ist voll zufrieden.
Die Freifunkinitiativen stören sich sehr an der geplanten Verschlüsselungspflicht für freies WLAN. Anstatt die Vorschrift auszuhebeln, wollen sie lieber wie bisher eine Störerhaftung vermeiden.
Die Benachteiligung privater Hotspots durch das geplante Gesetz zur Störerhaftung stößt auf Widerstand in den Ländern. Laut Bundesregierung sind aber nicht alle privaten WLAN-Anbieter von den höheren Auflagen betroffen.
Update Die Kritik am Gesetzentwurf zur Störerhaftung wächst. Nach Ansicht von Verbraucherschützern und IT-Juristen sind Vorschläge zum Schutz vor Rechtsverletzungen "unzumutbar" und so sinnvoll wie ein Alterscheck bei Pornoseiten.
Das Wirtschaftsministerium erklärt ausführlich das geplante Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung - wobei deutlich wird, dass einige Regelungen nur vorgeschoben sind und WLAN-Hotspots durch Freifunker und Private verhindert werden sollen.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat bei offenen Funknetzen "keinen Missbrauch" durch die Nutzer beobachtet, der eine Einschränkung des Zugangs oder eine verschärfte Überwachung von Hotspots rechtfertigen könnte. Ein Gesetzentwurf zur Störerhaftung schade mehr, als er nütze.
Jetzt ist er raus: Die große Koalition hat ihren seit langem erwarteten Gesetzentwurf zur Störerhaftung präsentiert. Vor allem Freifunker und private Betreiber dürften enttäuscht sein.
Nach dem WLAN-Gesetzentwurf sollen nicht geschäftsmäßige WLAN-Betreiber verschlüsseln, die Nutzer einwilligen lassen und beim Namen kennen. Laut den Freifunkern ist dies genau das Gegenteil von öffentlichem WLAN.
Die Bundesregierung will WLAN-Betreiber aus der Störerhaftung befreien. Doch die geplanten Vorschriften werden Privatpersonen kaum ermutigen: Im schlimmsten Fall müssen sie jeden Benutzer namentlich kennen. Auch für Filehoster soll es neue Vorschriften geben.
Die Freifunker haben einen juristischen Erfolg gegen die Störerhaftung für offene WLANs erzielt. Die Filmindustrie trägt die Kosten der Gegenklage. Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg ist davon überzeugt, dass für freie Funknetze das Providerprivileg gilt.
Die Senatskanzlei macht ihr Versprechen wahr und zahlt 170.000 Euro als Anschubfinanzierung für denjenigen, der ein freies WLAN in der Hauptstadt errichtet. Auch die Stromkosten werden übernommen.
Alle Parteien sind für ein möglichst flächendeckendes WLAN-Netz in Deutschland. Eine komplette Abschaffung der Störerhaftung wird es aber nach dem Willen der Koalition nicht geben.
Die Störerhaftung für offene WLANs endlich abzuschaffen - das sieht ein Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vor. Doch ein Experte hält diesen für vollkommen ungenügend.
Nervige Anmeldeprozeduren nötig: Von 1 Million öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots ist wegen der Störerhaftung nur ein Bruchteil ohne Registrierung oder Identifikation zugänglich. Dabei könnte der Gesetzgeber das Problem leicht lösen.
Bisher fand der Berliner Senat kein Unternehmen, um ein werbefinanziertes freies Stadt-WLAN aufzubauen. Jetzt gibt es Fördergeld, mietfreie Standorte und kostenlosen Strom für die Hotspots.
Weil weiter Unklarheit über die Störerhaftung beim Betrieb von offenen WLAN-Netzen herrscht, bittet das Landgericht München jetzt den Europäischen Gerichtshof um Hilfe. Das Bundeswirtschaftsministerium bekannte, dazu weder technische noch gesetzgeberische Kompetenz zu haben.
Zwei Freifunker haben an ihrem WLAN auf den VPN-Tunnel verzichtet und sind prompt wegen illegalen Filesharings abgemahnt worden. Jetzt haben sie dagegen negative Feststellungsklage eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der Störerhaftung zu klären.
Ab 2015 werden Berliner und ihre Gäste vielleicht kostenlos über WLAN online gehen können - aber nicht überall, wie jetzt ein Bericht aufzeigt. Das Stückwerk solle organisch wachsen, so die Experten. Dabei ist das Netz seit sieben Jahren politisch beschlossen.
Wer anderen sein WLAN zugänglich macht, begibt sich in ein rechtliches Risiko. Diesen Missstand wollen Freifunker aus dem Rheinland nach wiederholten Abmahnungen nun mit der Operation Störerhaftung bekämpfen.
Auf dem Dach des Bürgeramts vom Rathaus Kreuzberg sind Router installiert. Mit Richtantennen bekommen sie eine Reichweite von bis zu zehn Kilometern für Freifunk-WLAN.
Mit dem Pilotprojekt "Public Wifi Berlin" bieten Kabel Deutschland und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg kostenloses WLAN in der Hauptstadt an. Technisch ist der Anbieter auf dem aktuellen Stand - die Verbindung ist gut, wenn auch nicht immer so schnell wie versprochen.
Mit der Aktion "Freifunk statt Angst" will ein Berliner Verein nicht nur ein anonymes und offenes WLAN anbieten, sondern auch gegen Störerhaftung demonstrieren.
Die Hackergemeinde verschließt sich vor der Außenwelt, um sich zu schützen, schreibt Blogger Tobias Wolter. Viele hielten Hackerspaces nämlich für den Computer-ADAC. Das nerve.
Das Café St. Oberholz wurde auch wegen seines offenen Netzzugangs bekannt. Nun ist er zu, aus Angst vor Abmahnungen. Die stören freie Netze inzwischen erheblich.